Neue Kristallnacht in Arbeit – diesmal bunt und vielfältig

Eine Frage an alle Hobbyjuristen. Könnten folgende Parolen vielleicht rechtlich bedenklich sein:
 
  • „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein“, gerufen von arabischen Demonstranten auf dem Berliner Kurfürstendamm.

  • „Hamas, Hamas, Juden ins Gas“, gerufen von arabischen Demonstranten im Zentrum von Gelsenkirchen

  • „Schlachtet die Juden ab“, gerufen von arabischen Demonstranten am Brandenburger Tor in Berlin.

  • „Tod den Juden“, gerufen von arabischen Demonstranten in Essen im Anschluss an eine von der Jugendorganisation der Linken (!) organisierte Kundgebung.

Ein kleiner Hinweis: Allein die Formulierung „der Jude“ im Zusammenhang mit unerfreulichen Vorkommnissen hat schon zu Verurteilungen wegen Volksverhetzung geführt, zum Beispiel, wenn gesagt wurde, „der Jude“ Bernard Madoff habe Betrügereien im großen Stil begangen. Der explizite Hinweis auf die Tatsache, ein Straftäter sei Jude, in dieser Form wäre schon ganz klar Antisemitismus.
 
Um so verblüffender ist die Nachricht, dass nach einer „vorläufigen staatsanwaltlichen Einschätzung“ der Spruch „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein“ keine Volksverhetzung, sondern höchstens eine Beleidigung darstelle. Zu deren Verfolgung sei aber der Strafantrag eines Betroffenen nötig, und da der nicht vorgelegen habe, hätte die Polizei leider nicht einschreiten können.
 
Was die anderen Rufe betrifft: Die hätten die Polizeibeamten nicht gehört, wegen der Funkhelme.
 
Das sind ja ganz neue Töne. Jede nationale Demo, bei der die staatlichen Kräfte komischerweise immer alles hören, wäre schon für viel weniger sofort beendet, wenn nicht zusammengeknüppelt worden. Es sind allerdings Deutsche, die an solchen Aufmärschen teilnehmen. Gegen die traut man sich was. Bei Ausländern ist die Staatsgewalt weniger mutig und sieht daher ruhig zu, wie Personen „südländischen Aussehens“ Leute, die Israelfahnen tragen, zusammentreten. Wenn man bei YouTube „Antisemitismus in Nürnberg“ eingibt, sieht man einen Film, in dem eine Masse von nahöstlich angehauchten Demonstranten Filialen von Burger King und MacDonalds stürmt und dabei skandiert: „Geht nach Haus nach Israel“.
 
Sind die genannten Losungen also Volksverhetzung? Klar, für Deutsche. Für Ausländer nicht, besonders dann nicht, wenn sie in großer Zahl auftreten und der Staatsapparat vor Angst schlottert.
 
Das ganze Elend kommt daher, dass die Etablierten eine reichlich beschränkte Vorstellung von fremden Kulturen haben. Sie denken, diese bestünden im Wesentlichen aus Volkstänzen und leckeren kulinarischen Spezialitäten. Davon solle es eine Vielfalt in der BRD geben. Wer Menschen aus fremden Weltgegenden importiert, bekommt aber nicht nur eine Vielfalt von Restaurants, chinesisch, indisch und koscher, sondern auch von Meinungen, und dazu zählt in vielen islamischen Ländern  der Hass auf Juden. Was also tun, wenn man feige wie die Nacht ist und sich weder mit den Jüdischen Gemeinden noch mit den Moslems anlegen will?
 
Dann wird eben so getan, als habe man nichts gehört, wegen der Funkhelme. Dass die bunte Multi-Kulti-Gesellschaft gescheitert ist und sich in Richtung Kristallnacht 2.0 bewegt, kann man ja schlecht zugeben.
 
In Frankreich wurden während der Anti-Israel-Proteste bereits in Pariser Vororten Synagogen mit Molotow-Cocktails angegriffen und in Brand gesetzt. Das ist in Deutschland auch nur eine Frage der Zeit. All das haben die Herrschenden mit ihrer Einwanderungspolitik angerichtet. Da viele der „arabischstämmigen“ Demonstranten deutsche Staatsbürger sind, wird es im Ausland heißen, „die Deutschen“ verfolgten wieder die Juden.
 
Da hilft ein NPD-Verbot nicht wirklich. Obwohl die Medien natürlich alles tun werden, um „den Rechten“ die Schuld in die Schuhe zu schieben. Notfalls werden die Fernsehbilder nach Photoshop Art bearbeitet.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 28. Juli 2014