Freibrief für Kinderschänder in Schwerin

In Schwerin hat sich ein Sexualverbrecher eine neue Methode zur Befriedigung seiner abartigen Triebe bei Vermeidung einer Gefängnisstrafe einfallen lassen, und das mit voller Billigung des so genannten Rechtsstaates.
 
Und das ging so: Zuerst vergewaltigte er ein elfjähriges Mädchen, die Tochter der Lebensgefährtin seines Bruders. Dann marschierte er schnurstracks zur Polizei und zeigte sich selber an, wobei er gleichzeitig darauf aufmerksam machte, dass er an „Persönlichkeitsstörungen“ litte und selbstverständlich gerne bereit sei, eine Therapie zu machen. Damit rührte er die Justiz fast zu Tränen. Da er während seiner Verhandlung vor dem Landgericht Schwerin Mitte Juli dieses Jahres auch gestand, erhielt er lediglich ein Jahr und 10 Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung.
 
Jeder Kinderschänder hat also sozusagen mindestens eine Vergewaltigung frei. Über ein Kind herfallen, dann sofort Selbstanzeige, Geständnis und Therapie, und dafür keine Haft oder sonst eine ernstzunehmende Strafe. Es ist zu befürchten, dass das Schule macht.
 
Die Hemmschwelle für solche Verbrechen wird sinken. Die Sextäter können solche Justizpraktiken kaum anders auffassen als eine Einladung, einen Freibrief, einen Jagdschein.
 
Alle Eltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Staat ihre Kinder nicht schützt. Seine Sorge gilt in erster Linie den armen Tätern. Die bekommen Bewährung. Sollte jemals ein betroffener Vater auf den – verständlichen – Gedanken kommen, Selbstjustiz zu üben, kann er darauf nicht hoffen. Ihn trifft sicherlich die volle Härte des Gesetzes.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 28. Juli 2014