NPD sagt NEIN zum vierten Senator für Rostock!

Die Hansestadt Rostock gönnt sich wohl den Luxus eines vierten Senators – und das, obwohl auch die einwohnerreichste Stadt im Nordosten an allen Ecken und Enden sparen muß. Zudem ist ein neuerliches Hauen und Stechen um die Besetzung damit vorprogrammiert.

Nächster Akt der Schmieren-Komödie über die Jagd um Senatorenposten in der Hansestadt Rostock: Die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 hat jetzt beantragt, die Stelle eines Senators für die Bereiche Bildung, Sport und Gesundheit auszuschreiben. Noch gehören diese Gebiete neben Kultur, Soziales und Jugend zum Senatsbereich 3, der nunmehr geteilt werden soll.
Möglich wurde dies durch eine Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt gemäß Kommunalverfassung M-V. Deren § 40 (4) legt fest, daß es in kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich ist, bis zu vier hauptamtliche Beigeordnete zu wählen.

Zu den politischen Kräften in der Bürgerschaft, die im Herbst 2013 gegen die Änderung der Hauptsatzung stimmten und sich nach wie vor für die Beibehaltung der jetzigen Senatsstruktur aussprechen, gehört die NPD. Sie hält es für völlig inakzeptabel, in Zeiten knapper Mittel und permanenten Sparzwangs Posten und Kosten zu schaffen.

Denn immerhin erhält ein Senator um die 7.000 Euro brutto pro Monat. Das Ende der Fahnenstange ist mit 80.000 bis 90.000 Euro im Jahr aber noch nicht mal erreicht, weil zur engeren Struktur so eines Senatsbereiches zumindest ein Referent und eine Vorzimmerkraft zählen. Locker kommt auf diese Weise noch einmal jene Summe zusammen, die für den Senator aufgewendet werden muß.

Um ihre Haltung in der Angelegenheit zu unterstreichen, reichte die NPD für die Bürgerschafts-Sitzung am 2. Juli eine Initiative ein (siehe hier). Sonst macht womöglich bald das Gerücht die Runde, Rostock sei schuldenfrei und könne noch einen vierten Senator vertragen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 25. Juni 2014