Durch das Ableben des Pasewalker Bürgermeisters Rainer Dambach im November 2013 ist gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz eine Neuwahl notwendig geworden. Tag der Wahl ist der 23. März 2014.
Der NPD-Regionalverband Uecker-Randow wählte Kristian Belz zum Kandidaten. Der 35 Jahre alte Industriekaufmann und Familienvater vertritt die Interessen der Bürger bereits im Kreistag Vorpommern-Greifswald sowie in der Stadtvertretung von Pasewalk.
Wahlausschuß bittet Rechtsaufsichtsbehörde um Hilfe
Gestern tagte der Gemeindewahlausschuß von Pasewalk im Rathaus und entschied über die Zulassung der vier Bewerber für die Bürgermeisterwahl im März. Die Ausschußsitzung unter Leitung von Gemeindewahlleiter Erhard Wodäge sollte nur wenige Minuten dauern. Er las einen Text vom Zettel ab, den womöglich das Innenministerium vorformuliert hatte.
Auch machten die Mitglieder des Wahlausschusses sich noch nicht einmal die Mühe, die Wahlunterlagen der einzelnen Bewerber zu sichten. Sie vertrauten darauf, was Wodäge ihnen vorbetete. So waren bei dem Bewerber Uwe Joachim die Wahlunterlagen nicht vollständig: Es fehlte das Führungszeugnis! Trotzdem empfahl der Wahlleiter dem Ausschuß, dem Vorschlag zuzustimmen, woraufhin dieser auch ja und amen sagte.
Als der Wahlvorschlag der NPD an der Reihe war, verlas Wodäge sinngemäß Folgendes:
Die NPD sei eine verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Zwar sei die bloße Mitgliedschaft in der NPD kein Ablehnungsgrund. Da die NPD Kristian Belz jedoch zum wiederholten Male (siehe hier)
das Vertrauen schenkte und ihn als Bürgermeisterkandidaten aufstellte, gehe dies über eine bloße Mitgliedschaft hinaus. Kurzum: Belz‘ Verfassungstreue sei nicht gegeben.
Die Person des NPD-Kandidaten betreffend, wurde reinweg nichts vorgetragen. Stattdessen wurden, genau wie im Verbotsantrag, nur altbekannte Phrasen, unbewiesene Behauptungen und „demokratische“ Phantastereien herunter geleiert.
Herr Wodäge schlug vor, den Wahlvorschlag der NPD an die Rechtsaufsichtsbehörde weiterzureichen und um Amtshilfe bzw. um eine Stellungnahme zu bitten. Die Ausschußmitglieder schlossen sich dem Vorschlag einstimmig an.Die nächste Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 29. Januar um 17.00 Uhr im Rathaus in Pasewalk statt. Dort soll mit Hilfe der durch die Rechtsaufsichtsbehörde gewonnenen Informationen über die Zulassung von Belz entschieden werden.
Gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses legte Kristian Belz heute Beschwerde ein.
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Erstellt am Donnerstag, 16. Januar 2014