„Ministerium rudert zurück: Bürger dürfen wieder fragen“, titelte unlängst eine Lokalzeitung im November. Gemeint ist damit eine Regelung, der zufolge Bürger in Sitzungen auf kommunaler Ebene bislang keine Fragen stellen dürfen, welche einen Bezug auf Beratungsgegenstände der folgenden Tagesordnungspunkte der Sitzung haben.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, den die NPD schon des Öfteren anprangerte und dementsprechende Anträge in den Kommunalvertretungen stellte. Auch im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte beantragte die NPD-Fraktion bereits Ende 2011 diese Regelung zu ändern, um den Einwohnern die Möglichkeit zu geben, an der Urteils- und Entscheidungsfindung der Kreistagsmitglieder mitzuwirken. Schon damals war eine rege Bürgerbeteiligung nicht erwünscht, so daß der Antrag abgelehnt wurde.
Und nun, zwei Jahre später, gibt das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern in einem Schreiben vom 2. September den Landräten der Landkreise, den Oberbürgermeistern der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Mecklenburg-Vorpommern bekannt, daß sehr wohl eine Anpassung der Hauptsatzung bzgl. Einwohnerfragestunde möglich sei.
Mit dem offiziellen Schreiben im Gepäck und der Hoffnung, nun endlich eine positive Veränderung für die Bürger zu erwirken, beantragte die NPD-Fraktion eine Änderung der Hauptsatzung. Denn allzu vielen Bürger erscheint die bisherige Regelung für die Einwohnerfragestunde nicht mehr zeitgemäß und gehört deshalb schleunigst überarbeitet.
Inhaltlich teilte das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern: „Es bleibt der Gemeindevertretung aber überlassen, in der Hauptsatzung den dadurch eingeräumten gesetzlichen Spielraum zu nutzen und entweder im Interesse einer größtmöglichen Bürgerbeteiligung auch Fragen zu späteren Beratungsgegenständen zu zulassen, oder diese zur Vermeidung der Gefahr einer teilweisen Vorwegnahme der späteren Sachdebatte oder der Beeinflussung von Gemeindevertretern auszuschließen.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jens Blasewitz sprach in seinem Redebeitrag wohl vielen Einwohnern aus dem Herzen: „Entscheidend ist doch der Teilabschnitt, […] entweder im Interesse einer größtmöglichen Bürgerbeteiligung auch Fragen zu späteren Beratungsgegenständen zuzulassen oder diese zur Vermeidung der Gefahr einer teilweisen Vorwegnahme der späteren Sachdebatte oder der Beeinflussung von Gemeindevertretern auszuschließen.
Eine Gefahr können wir aber nicht erkennen. Vielmehr setzen wir der anhaltenden Politikverdrossenheit etwas entgegen. Und selbst wenn eine Beeinflussung stattfindet, kann jeder von uns sich seine eigene Meinung bilden und mit der Gewißheit sein Votum abgeben, daß man jeden Mitteilungsbedürftigen gehört hat. Daher kann ich sie nur auffordern, unserem Begehren zu folgen oder Fakten zu benennen, welche gegen diesen Antrag sprechen.“
Doch wie gewohnt wurde der Antrag ohne Gegenrede abgelehnt. Anscheinend endet an dieser Stelle das Demokratieverständnis der etablierten Versagerparteien. Aus Sicht der NPD-Fraktion und vieler Bürger ist die Ablehnung des Antrages jedoch eine Farce und offenbart wieder einmal das kranke politische Bild der wahren Extremisten in diesem Land.
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Erstellt am Freitag, 13. Dezember 2013