Entschädigungserhöhung für Mitglieder des Kreistages vorerst gescheitert!

Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim am 24. Oktober 2013

Unerwartet, für den Steuerzahler aber höchst erfreulich, verlief die Abstimmung über die Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Mit der Änderung sollten die Entschädigungen für die Mitglieder des Kreistages sowie Funktionsträger wie folgt erhöht werden:

Funktion Ursprünglicher Betrag Betrag nach geplanter Erhöhung
 
Kreistagspräsident
 
 
      960,00 Euro/ Monat
 
 
       1.000,00 Euro/ Monat
 
 
Mitglieder des Präsidiums
 
 
      220,00 Euro/ Monat
 
 
          280,00 Euro/ Monat
 
 
Fraktionsvorsitzenden bei einer Fraktionsgröße von weniger als 10 Mitgliedern
 
 
      520,00 Euro/ Monat
 
 
          520,00 Euro/ Monat
 
 
Fraktionsvorsitzenden bei einer Fraktionsgröße von 10-20 Mitgliedern
 
 
      520,00 Euro/ Monat
 
 
          560,00 Euro/ Monat
 
 
Fraktionsvorsitzenden bei einer Fraktionsgröße von mehr als 20 Mitgliedern
 
 
      520,00 Euro/ Monat
 
 
          600,00 Euro/ Monat
 
 
Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende (außer für  Fraktionssitzungen)
 
 
         0,00 Euro/ Monat
 
 
     60,00 Euro/ Sitzungstag
 
 
Mitglieder des Kreistages
 
 
30,00 Euro/ Sitzungstag
 
 
     60,00 Euro/ Sitzungstag
 
 
Vorsitzende eines Ausschusses
 
 
  60,00 Euro/ je Sitzung
 
 
       90,00 Euro/ je Sitzung
 

Die zuvor genannten Erhöhungen hatten die selbsternannten „Demokraten“ in vorherigen Besprechungen miteinander ausgehandelt.

Lediglich die NPD-Fraktion lehnte die geplanten Erhöhungen konsequent und geschlossen ab. Das regionale Tagesblatt SVZ verschweigt jedoch erwartungsgemäß die einzige kritische Meinungsbekundung im Kreistag. Neutrale und wahrheitsgemäße Berichterstattung sieht anders, dies wissen auch die Schreiberlinge.

Stefan Köster wies in der Aussprache darauf hin, daß der Landkreis bis über beide Ohren verschuldet und aus diesen Gründen eine Erhöhung nicht vertretbar sei. Die geplante Erhöhung führe zudem dazu, das Ansehen der Politik bei den Bürgern noch weiter sinken zu lassen.

Angesichts der Kostensteigerung von etwa 155.000,00 Euro jährlich für den Landkreis, schien einigen Vertretern dieses Blocks die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende dann doch ein wenig zuviel des Guten zu sein. Nicht ohne Grund hatten Medien ähnliche Erhöhungen für die Stadtvertreter der Landeshauptstadt Schwerin, die Anfang der Woche beschlossen wurden, heftig kritisiert. Linke, SPD und FDP sprachen sich sodann wieder für eine Streichung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende aus. Unverständlicherweise stieß diese geplante Streichung stieß auf starken Widerstand der CDU. Für die CDU-Fraktion kündigte Herr Rosenkranz an, daß – sofern die Streichung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende erfolgen würde – die CDU-Fraktion sich generell einer Änderung der Hauptsatzung verweigern und die Beibehaltung des bisherigen Standes beantragen würde. Ist der CDU-Fraktionsvorsitzende auf die Zahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung so zwingend angewiesen, oder aus welchen Gründen erfolgte diese Drohung?

Dem Redebeitrag Rosenkranz schloß sich eine Debatte an, die aufzeigte, welche Interessen die „Oberdemokraten“ hauptsächlich verfolgen und aus welchen Gründen das politische Ehrenamt dermaßen verrufen ist. Auszeiten sollten dazu führen, daß sich die „Demokraten“ wieder zusammenraufen. Aber alle Mühen waren umsonst. Die CDU wollte ihrer Kämpferrolle für die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende treu bleiben.

Wie zu erwarten strich der Kreistag, gegen die Stimmen der CDU-Fraktionsmitglieder, diese geplante Aufwandsentschädigung. Bei der anschließenden Schlußabstimmung über die Änderung der Hauptsatzung stimmte zwar eine Mehrheit der anwesenden Kreistagsmitglieder den Änderungen zu (31 ja-Stimmen, 21 nein-Stimmen, 6 Enthaltungen). Völlig überrascht stellte der Kreistagspräsident jedoch fest, daß für die Änderung der Satzung eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 39 Stimmen (mehr als 50 Prozent aller Mitglieder des Kreistages) erforderlich gewesen wäre. Somit fand die Satzungsänderung nicht die erforderliche Stimmenmehrheit der Mitglieder des Kreistages. Die Enttäuschung über die, zumindest noch, ausbleibende Erhöhung der Aufwandsentschädigung war den meisten Mitgliedern des Kreistages anzusehen. Auch die CDU-Fraktion schien sich offensichtlich verspekuliert zu haben.

Für die Steuerzahler hat die Abstimmung jedoch etwas Gutes. Es bleibt alles beim alten und die Kostenexplosion findet zumindest vorläufig nicht statt.Am Rande der Kreistagssitzung sollen aber bereits Gespräche stattgefunden haben, die zu einer neuerlichen Einigung für eine Erhöhung führen soll.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 26. Oktober 2013