Galanders Eigentor verärgerte Autofahrer und lenkte viel Aufmerksamkeit auf NPD-Kundgebung
Anklams Bürgermeister Galander hatte wieder einmal eine seiner typischen dumm-schlauen Ideen. Wenige Stunden vor einer schon vor Tagen angemeldeten NPD-Kundgebung gegen die Unterbringung von Asylanten in der Südstadt, Rigaer Straße 3 und 7, ließ er das zuständige Ordnungsamt des Landkreises wissen, die Veranstaltung könne nicht an dem dafür vorgesehenen Ort stattfinden.
Dieser Platz an der Lübecker Straße sei nämlich gar nicht öffentlich, sondern gehöre der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA) und stelle damit Privateigentum dar. Das Unternehmen müsse zustimmen, wenn auf einer seiner Flächen eine Kundgebung abgehalten werden solle, und dies sei nicht erfolgt.
Aus für die NPD? Mitnichten. Es wurde einfach ein neuer Versammlungsplatz beantragt und auch genehmigt, etwa einen Meter neben dem ursprünglichen, mitten auf einer Kreuzung. Die Polizei rückte mit mehreren Fahrzeugen an und sperrte die Straße nach beiden Seiten ab, so daß die Kundgebung problemlos ablaufen konnte. Allerdings gab es jetzt sehr viel mehr Aufmerksamkeit. Nicht alle Tage wird der Verkehr wegen einer politischen Aktion umgeleitet.
Den Anwohnern und Autofahrern erklärte der Redner, der NPD-Stadtvertreter Michael Andrejewski, die Lage und riet Ihnen, sich für mögliche Unannehmlichkeiten am besten gleich bei Galander selbst zu bedanken. Er legte den Bürgern auch nahe, Galanders "Einwohnerversammlung", die ab 18.30 Uhr ebenfalls in der Südstadt stattfinden sollte, zu besuchen und dort ein paar unangenehme Fragen zu stellen.
Zum Beispiel: Warum durften die Anwohner nicht selbst entscheiden, ob Asylanten in ihre Nachbarschaft ziehen sollten? Wieso werden sie erst gehört, nachdem alles bereits von oben bestimmt worden ist? Ist das die viel gerühmte Demokratie? Und bleibt es bei 30 Asylanten? Daß Galander sich einem Zuzug weiterer Asylanten nicht widersetzte wie andere Bürgermeister und sich statt dessen geradezu darum riß, welche aufnehmen zu dürfen, wäre auch noch zu erörtern.
Die Sache mit dem rein privaten, der GWA gehörenden und deshalb nicht für Kundgebungen zur Verfügung stehenden Platz an der Lübecker Straße ist natürlich Unsinn. Galander hatte Mühe zu erklären, warum denn dann just an diesem Ort in den vergangenen 10 Jahren ständig öffentliche Versammlungen zu sehen waren. Man hätte halt übersehen, daß die Fläche der GWA gehöre, hieß es aus dem Anklamer Rathaus. Wie schön, daß dies den wohl etwas überforderten Verantwortlichen jetzt endlich auffiel. Noch schöner wäre es aber, wenn sie wenigstens ein wenig über die Rechtslage Bescheid wüßten. Die GWA als GmbH gehört der Stadt, die mit 100% alleinige Gesellschafterin ist. Damit stellt die GWA ein öffentliches Unternehmen in Privatrechtsform dar, das sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, und unterliegt genauso der Grundrechtsbindung wie der Staat selbst.
In anderen Worten: Die Stadt Anklam muß öffentliche Flächen zur Ausübung des Versammlungsrechts aus Artikel 8 des Grundgesetzes zur Verfügung stellen. Ein von ihr geschaffenes und von ihr kontrolliertes, ihr gehörendes Unternehmen muß das genauso.
Wäre dies anders, könnte der Staat sein gesamtes Eigentum, etwa alle Straßen, von einer GmbH betreuen lassen und dadurch Demonstrationen vollständig unterbinden. Es gibt nur noch privaten Grund! Tut uns leid, liebe Demonstranten. Verabschiedet Euch von Artikel 8 Grundgesetz. Soweit ist es, wohl zu Galanders Verdruß, noch nicht. Im Jahre 2011 hat das Bundesverfassungsgericht zu dieser Problematik ein Grundsatzurteil gefällt. Es ist im Internet zu finden unter Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 699/06-. Für ein Gerichtsverfahren war bei der Kundgebung am 2. Juli zwar keine Zeit mehr, aber dafür hatten wir ja die Straßenkreuzung. Selbstverständlich wird aber demnächst der Platz an der Lübecker Straße eingeklagt werden.