Einführung einer Ehrenrente für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und ein Vorstoß zur Änderung der Geschäftsordnung – für die heutige Sitzung der Rostocker Bürgerschaft legte die NPD wieder zwei Anträge vor.
Auch in Rostock haben die Wehren mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Was liegt da näher, als echte Anreize zu schaffen. So zum Beispiel durch die Gewährung einer Ehrenrente, die beim Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet und aus einem gleich hohen Betrag der Kommunen und des Landes gespeist werden soll. Der kommunalen Seite entsteht zwar so ein Mehrbedarf, der natürlich im Zuge des Finanzausgleichs zu berücksichtigen ist.
Mit der vorliegenden Initiative soll der OB von der Bürgerschaft den Auftrag erhalten, „sich gemeinsam mit dem Stadtfeuerwehrverband vornehmlich gegenüber der Landesregierung … für die Gewährung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung zugunsten der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren einzusetzen“ (den vollständigen Antrag können Sie
hier einsehen).
Als Vorbild für die Ehrenrente kann Thüringen dienen, wo 2010 eine entsprechende Gesetzänderung vorgenommen wurde.
Änderungsantrag zur Geschäftsordnung
Laut Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist eine namentliche Abstimmung durchzuführen, wenn ein Viertel der Gemeindevertreter dies wünscht, eine Regelung, die einer Benachteiligung fraktionsloser Abgeordneter gleichkommt. Nach Vorstellung der nationalen Mandatsträger Thomas Jäger und Normen Schreiter soll künftig eine namentliche Abstimmung bereits dann durchgeführt werden können, wenn dies von vier Abgeordneten gefordert wird.
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Erstellt am Mittwoch, 19. Juni 2013