Erniedrigung, Fiasko, Ein-Euro-Job

Viel „Staatsknete“ verbrannt, Menschen erniedrigt und kaum Betroffene in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt: Das „Instrument“ Ein-Euro-Job ist auf ganzer Ebenegescheitert.

Zweifel an der Tauglichkeit der „Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandsvariante“ haben seit jeher auch die Nationalen geäußert. Dabei wurden Ein-Euro-Jobs von den etablierten Politikern als DAS Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt gepriesen. Die Zahlen lügen allerdings nicht, wie das Beispiel M/V einmal mehr zeigt.

90 Prozent blieben auf der Strecke

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs erkundigte sich mit einer Kleinen Anfrage nach der durchschnittlichen Eingliederungsquote für Teilnehmer an diesen „Arbeitsgelegenheiten“. Die Antwort hält ernüchternde Zahlen bereit. So beliefen sich die Quoten für die Jahre 2009, 2010 und 2011 auf 9,8, 10,2 bzw. 9,3 Prozent (Drucksache 6/1823). Mit Hilfe der Eingliederungsquote wird durch die Bundesagentur für Arbeit statistisch erhoben, wie viele Ein-Euro-Jobber sich auf einen Stichtag bezogen sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden.

Zum Einsatz gelangten die Ein-Euro-Sklaven laut Landesregierung „am häufigsten in den Tätigkeitsfeldern Infrastruktur-Verbesserung, Umweltschutz und Landschaftspflege sowie Beratungsdienste.“ Wie viele Arbeitsplätze dadurch im privatwirtschaftlichen Sektor verloren gingen, wird statistisch natürlich nicht erhoben.
 
Die Ein-Euro-Jobber selbst sollen durch die Annahme der „Arbeitsgelegenheiten“ in einem turbokapitalistischen System förmlich dazu dressiert werden, die eigene Arbeitskraft möglichst weit unter Wert zu verkaufen.

Bundesrechnungshof kritisierte „Mitnahmeeffekt“

So rechten Nutzen brachten (und bringen!) die Ein-Euro-Jobs nur jenen, die die „Maßnahmen“ letzten Endes durchführen: öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Trägern sowie teilweise dem privatwirtschaftlichen Sektor. Sie erhalten für die Durchführung einer „Arbeitsgelegenheit“ eine Maßnahmekostenpauschale, wobei sich die Beträge zwischen 100 und 500 Euro bewegen. Rund 60 Prozent davon streichen die Träger als „Verwaltungskosten“ ein. Das riecht nach einer Gelddruck-Maschine, zumal die Profiteure der steuerlichen Zuwendungen ja schon kostenlose Arbeitskräfte zugewiesen bekommen.

Nach Abrechnungen, aus denen hervorgeht, ob die Kosten überhaupt entstanden sind, fragt in der Praxis kein Schwein. Das rief den Bundesrechnungshof auf den Plan, der schon im April 2008 in einem Prüfbericht den Mitnahmeeffekt seitens der Träger in aller Deutlichkeit kritisierte.

Bezüglich der Maßnahmekostenpauschalen mußte die Landesregierung laut einer Kleinen Anfrage der NPD vom Dezember 2009 (Drucksache 5/3068) denn auch eingestehen: „Der Förderumfang hinsichtlich dieser Pauschale ist gesetzlich nicht geregelt.“

Alles bleibt beim Alten …

Geändert hat sich seitdem nichts, wie aus der oben genannten Anfrage unzweideutig hervorgeht. Auf Pastörs‘ Frage, inwieweit es seitens des Bundes Bestrebungen gab, dem vielfach kritisierten Mitnahmeeffekt von öffentlichen Zuschüssen in Bezug auf die Pauschalen einen Riegel vorzuschieben, antwortet die Landesregierung: „Im Rahmen der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im April 2012 war vorgesehen, die Maßnahmenkosten bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (Ein-Euro-Jobs – d. Red.) zu deckeln. In den entsprechenden Referentenentwürfen waren dazu Höchstgrenzen der Maßnahmenkostenpauschalen ausgewiesen. Im Zuge des Bundesgesetzgebungsverfahrens wurde dieser Ansatz nicht berücksichtigt.“

Und so bleibt auch hier alles beim Alten oder wie man im Niederdeutschen sagt: Oll’s blievt bin ollen.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 07. Juni 2013