Die roten Bilderstürmer von Rostock

Seinerzeit erfreute er sich in weiten Teilen des deutschen Volkes großer Beliebtheit: Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847 – 1934). Nunmehr will die Fraktion der Linken in der Rostocker Bürgerschaft ihm das vor 80 Jahren zuerkannte Ehrenbürgerrecht entziehen lassen.

Hindenburg wurde am 27. April 1933 in die Liste der Ehrenbürger der damaligen Seestadt Rostock aufgenommen. In den Jahren nach 1989/90 haben sich in der Bürgerschaft jeweils Mehrheiten für die Streichungen von Hitler und Gauleiter Hildebrandt sowie der SED-Funktionäre Mewis, Schuldt und Warnke aus der Liste gefunden. Jetzt möchte Die.Linke um Fraktionschefin Eva-Maria Kröger, aus ihrer Sicht mit 2:3 in Rückstand geraten, gern den Ausgleich erzielen. Am besten schon am heutigen Abend soll das Stadtparlament  den Beschluß fassen, Hindenburg das Ehrenbürgerrecht zu entziehen.

Als Reichspräsident habe Hindenburg, so Kröger und Genossen, „aktiv an der autoritären Verformung der Weimarer Reichsverfassung mitgewirkt und schließlich auf deren Auflösung hingearbeitet“ (den vollständigen Antrag können Sie hier einsehen).

Völlig ausgeblendet wird in der Initiative die Wühltätigkeit Moskauer Emissäre, die massiv darauf hinwirkten, in Deutschland eine Diktatur nach sowjetrussischem Vorbild zu errichten. Ab 1928/29 bewegte sich das Land am Rande eines Bürgerkriegs. Die Weimarer Regierungs-Koalitionen erwiesen sich überdies als unfähig, die brennenden Fragen der Zeit zur Zufriedenheit weiter Teile des deutschen Volkes zu lösen, wobei dem Reichspräsidenten die Auflösung des Parlaments gestattet war.

NPD-Abgeordnete mit Eilantrag

Um die Debatte vom Kopf auf die Füße zu stellen, reichten die NPD-Bürgerschafts-Abgeordneten Thomas Jäger und Normen Schreiter einen Eilantrag ein, mit dem der Absicht der roten Bilderstürmer eine klare Absage erteilt wurde. Die Initiative kann hier eingesehen werden.

Zu ergänzen bliebe noch, daß ein Ehrenbürgerrecht einer Person verliehen wird und es sich somit um ein Persönlichkeitsrecht handelt, das mit dem Tod der geehrten Person erlischt. Eine Aberkennung des Ehrenbürgerrechts ist insofern nicht möglich, wohl aber die Streichung aus der Liste der Ehrenbürger. Eine Feinheit, die aber an der Sache nichts ändert. Heute wird sich die Rostocker Bürgerschaft mit den beiden Anträgen befassen.

Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 183-S51620 / CC-BY-SA
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. Mai 2013