NPD fordert einstweilige Verfügung gegen Umweltminister Methling

Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern erstatte vorgestern Strafanzeige und Strafantrag gegen den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Wolfgang Methling. Gleichzeitig beantragte die Partei beim Landgericht Schwerin den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Skandal-Minister. Methling hatte am 10. September in Rostock in einer Rede vor fast 100 Menschen ausgerufen, er vermisse den Mut, Wahlplakate der NPD von den Laternen zu reißen. Die "Ostsee-Zeitung" hatte darüber am 11. September unter der Überschrift "Umweltminister rief zum Abreißen der NPD-Plakate auf" berichtet.

Die Nationaldemokraten haben deshalb beantragt, es Methling gerichtlich zu untersagen, zum Abreißen der NPD-Plakate aufzufordern; insbesondere, zu erklären, er vermisse den Mut, die NPD-Wahlplakate von den Laternen zu reißen. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro – ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, angedroht werden.

Methlings Vorgehen stößt selbst bei Kreisen auf Widerspruch, die der NPD ablehnend gegenüberstehen. So erklärte etwa Dr. Sybille Bachmann, Fraktionsvorsitzende des "Rostocker Bundes" in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock: "Den Aufruf eines Spitzenpolitikers der Regierungskoalition zu gesetzeswidrigen Handlungen, konkret dem Abreißen von NPD-Plakaten, betrachten wir keinesfalls als Zivilcourage, sondern vielmehr als Hilflosigkeit."

Der Minister fordert unzulässigerweise zu Straftaten gegen die NPD auf. Er begeht damit auch einen Anschlag auf die freien, gleichen und geheimen Wahlen, deren überragende Bedeutung sich aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz ergibt, und auf die Chancengleichheit bei der Wahl. Die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den grundlegenden Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Wolfgang Methling als Minister eigentlich zu verteidigen hat. "Herr Methling hat offensichtlich Schwierigkeiten mit den Normen des Grundgesetzes", kommentierte der Landesvorsitzende der NPD, Stefan Köster, den verfassungswidrigen Aufruf des Linkspartei-Ministers.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 13. September 2006