Freiwillige Feuerwehren: Her mit der Ehrenrente!

Im Gespräch mit der Pasewalker Zeitung (28. Februar) schlug der Wehrführer des Amtes Löcknitz-Penkun (Kreis Vorpommern-Greifswald) vor, dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel bei den Wehren auf kreative Weise zu begegnen. „Vielleicht können ja Unternehmen, die junge Leute einstellen, auch darauf ein Augenmerk legen, ob sich jemand in der Feuerwehr oder auch anders sozial engagiert.“

Als Vorbild betrachtet er das in Penzlin (Mecklenburgische Seenplatte) praktizierte Modell, nach dem „jeder, der in der Stadtverwaltung oder in anderen kommunalen Einrichtungen beschäftigt und gesund ist, sich verpflichtet, aktiv in der Feuerwehr mitzuwirken.“ Im Alt-Kreis Uecker-Randow „könnten es auch noch mehr Bundespolizisten und Zöllner sein, die sich bereit erklären, Mitglied in einer Feuerwehr zu werden.“

Auf die Bemerkung der Journalistin, daß die Feuerwehren in der großen Politik „bisher kaum eine Rolle zu spielen“ scheinen, entgegnete der Amtswehrführer: „Es ist leider so. Ein Händedruck und Orden für eine jahrzehntelange Zugehörigkeit, das ist alles an staatlichen Anreizen. (…) Warum könnten langjährige Feuerwehrleute nicht mit Extra-Rentenpunkten bedacht werden?“

NPD-Fraktion bereits im Mai 2011 mit einer Initiative

Genau das hatte die NPD-Landtagsfraktion am Ende der vergangenen Wahlperiode gefordert. Sie konfrontierte Landesregierung und Parlament mit einer Initiative, die eine Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V zum Ziel hatte. Im Gesetzentwurf hieß es: „Die Einführung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr soll deren durch nichts zu ersetzende Tätigkeit für die Gemeinschaft auf angemessene Weise würdigen und einen Beitrag zur erhöhten Attraktivität des Ehrenamtes leisten.“

Die Ehrenrente sollte beim Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet und aus einem gleich hohen Betrag der Kommunen und des Landes gespeist werden. „Der finanzielle Mehrbedarf der Kommunen wird im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt.“ Als Vorbild kann der Freistaat Thüringen dienen, dessen Landtag 2009 eine entsprechende Regelung verabschiedet hat. 

Unter Angabe fadenscheiniger Gründe lehnten die selbsternannten Demokraten (so der parlamentarische SPD-Oberbrandmeister Heinz Müller) die Gesetzesvorlage ab. Die komplette Landtags-Drucksache können Sie hier einsehen. Im übrigen werden die Freiwilligen Feuerwehren nur dann eine Zukunft haben, wenn in der Politik ein radikales Umdenken stattfindet: Jene Gelder, die jetzt für Zockerbanken, Euro-Pleitestaaten, Asylanten oder Kriegseinsätze verpulvert werden, müssen die späteren Verantwortlichen für Wiederaufbau-Programme zugunsten strukturschwacher Gegenden verwenden, wodurch positive Effekte auch für die Wehren entstehen könnten.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 28. Februar 2013