Jugend-Nacht-Taxi in HRO - ein „ABER“ bleibt dennoch

Junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren haben mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit, innerhalb Rostocks jede Nacht von 21.00 bis 6.00 Uhr zum halben Preis mit dem Taxi zu fahren.

Die zweite Hälfte des Fahrpreises übernimmt die Hansestadt Rostock. Die teilnehmenden Taxis sind mit einem Logo „Jugendtaxi für Rostock“ gekennzeichnet. Dazu gehören alle Mitglieder und Vertragspartner der Taxi-Genossenschaft e. G., mithin 90 Prozent aller Taxen in der Hansestadt.
Unmittelbarer Anlaß für die Aktion ist das Gewaltverbrechen an der Schülerin Rebecca, die im Sommer des vergangenen Jahres von einem einschlägig Vorbestraften ohne Skrupel verschleppt und brutal mißbraucht worden war.

Die Aktion der Rostocker Stadtoberen ist lobens- und für die eine oder andere Kommune auch nachahmenswert. Die Macht, um die Schieflagen in der bundesrepublikanischen Rechtspraxis zu ändern, haben natürlich auch die Verantwortlichen in der Hansestadt nicht.

Berechtigte Volkswut über „Deals“ und Entschädigungen für Vergewaltiger

So gibt es im Strafgesetz seit etwa drei Jahren die Möglichkeit, mit Hilfe von „Rechtsgesprächen“ geringe Strafen auszuhandeln. Von diesen „Deals“ profitieren auch Kinderschänder. So berichtete RTL am 8. April 2011 von einer in Dresden gefällten Gerichtsentscheidung, die Kopfschütteln und Wut auslöste: Ein Mann, der die vierjährige Freundin seiner Tochter mißbraucht hatte und Kinderpornobilder besaß, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt.
Der Übeltäter gestand während der U-Haft, worauf es seinem Anwalt gelang, mit der Justiz einen Strafnachlaß auszuhandeln. „Aufgrund des Geständnisses brauchen die Kinder nicht geladen zu werden, das blieb ihnen erspart. Von daher ist das Gericht von einem minderschweren Fall ausgegangen“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nächstes Beispiel für eine Kuscheljustiz, die fassungslos macht: Im November 2012 gab das Oberlandesgericht in Karlsruhe in zweiter Instanz vier Vergewaltigern recht: Ihnen stehen insgesamt 240.000 Euro Entschädigung zu. Die Herrschaften waren nach ihren Haftstrafen (fünf bis 15 Jahre) und zehn Jahren Sicherungsverwahrung noch einmal zu Dauerknast verurteilt worden, weil sie noch immer als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft wurden. 2009 aber entschied der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“, daß eine solche Praxis nicht rechtens sei.

Schluß mit der Samthandschuh-Justiz!

Was bleibt, ist ein mehr als fader Beigeschmack, der dazu angetan ist, das Vertrauen weiter Teile der Bevölkerung in die Justiz aufs Kräftigste zu erschüttern. Eine tatsächlich bürgerfreundliche Regierung würde unverzüglich eine Reform des Strafrechts einleiten, die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ein konsequentes Durchgreifen ermöglicht. Dringend notwendig wäre die Einrichtung einer bundesweit abrufbaren Gefährder-Datei für Sexualstraftäter. Für Kindermörder ist die Todesstrafe bei vorheriger Änderung des Grundgesetzes wieder einzuführen; Kinderschänder und Vergewaltiger sind lebenslang wegzusperren.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 30. Januar 2013