Betroffenheitsgeschwafel gegen Rechts

Wenn  Lebensmittel so wenig Vitamine hätten wie die heute eingetroffene Verbotsverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald gegen den von uns angemeldeten Fackelmarsch gegen Asylmissbrauch am 9.11 in Wolgast juristische Substanz, dann würden allen  Menschen in kürzester Zeit die Zähne ausfallen.
 
So viel Gefasel und an den Haaren herbeigezogenes Zeug liest man selten!
 
„Fackelmarsch gegen Asylmißbrauch“ heißt das Motto. Zur Begründung wurde in dem Aufruf zu der Aktion sogar zustimmend der Bundesinnenminister zitiert, dem der zunehmende Asylmissbrauch genauso Sorgen macht.
 
Verboten werden kann eine Demonstration auch am 9.November  nur dann, wenn – so das Bundesverwaltungsgericht - „Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag so durchführen, daß von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger und Bürgerinnen erheblich beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger erschüttert.“
 
Asylmißbrauch gab es nicht in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Im Demonstrationsaufruf wird in keiner Weise auf den Nationalsozialismus Bezug genommen.
Kein Grund für den Landkreis, sich den Sachverhalt nicht trotzdem zurechtzubiegen, bis es paßt.
 
Der 9. November und die erschütterten Bürger
 
9. November: Hier wird der Mauerfall einfach unterschlagen, wodurch dieses vieldeutige Datum einen einseitigen Charakter erhält. Dafür wird die Einführung des Begriffes „Schutzstaffel“ bemüht, die zufällig am 09.11.1925 erfolgte. Was die alles ausgraben!
 
Die „erschütterten Bürger“:Setzen sich aus Linken aller Schattierungen zusammen. Für den 09.11 haben mittlerweile 11 Gruppierungen Veranstaltungen angemeldet, darunter die Grünen, die Ex-SED namens Linke, die Jusos, die Piraten, die SPD, der Flüchtlingsrat, die Amadeu Antonio-Stiftung, sogar die Pfadfinder! Die sind das Volk. Was sie erschüttert, wird verboten.
 
Interessant: Die CDU hat noch nichts angemeldet. Vielleicht ahnt sie, daß sie als nächste auf der Erschütterungsliste der Linken stehen könnte.
 
Erschütterte Briefe kamen auch von der VVN- Bund der Antifaschisten und dem Landesverband der Sinti in Hamburg. Deren Wünsche sind dem Landkreis offenbar Befehl.
 
Die Billigung der NS-Herrschaft
 
Die Demonstration soll auch gegen § 130(4) StGB verstoßen und damit strafbar sein. Dieser Paragraf richtet sich gegen das Billigen, Verharmlosen, Rechtfertigen oder gar Verherrlichen des NS-Regimes.
Dazu schreiben die Verfasser der Verbotsverfügung viele Seiten, ohne zum Punkt zu kommen. Was zum Teufel hat Asylmißbrauch mit Hitler zu tun?
 
Fackel = Brand legen = Reichskristallnacht?
 
Wörtlich dichtet der Landkreis: „Darüber hinaus besteht durch die Bezeichnung „Fackelmarsch“ und die Verwendung von Fackeln im Zusammenhang mit dem Thema „Asylmißbrauch“ die Gefahr, daß in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, es werde- staatlich geduldet - dazu aufgerufen, mit „allen Mitteln“ und mithin auch mittels des Legens von Bränden gegen Asylmißbrauch vorgegangen.“
 
Frage: Wenn bei jemandem mit einer außer Rand und Band geratenen, wild überschäumenden Phantasie ein Eindruck entsteht, hat das irgendeine rechtliche Relevanz? Wer Fackeln verwendet, legt natürlich auch Brände! Kein Schwachsinn wird unterlassen, wenn es gegen Rechts geht. Und ach ja: Die Nazis führten seinerzeit auch Fackelmärsche durch. Sie nahmen allerdings auch an Wahlen teil, feierten Weihnachten und aßen zu Mittag. Welch unheilvolle Parallelen!
 
Jedenfalls: Weil die SA Propagandamärsche veranstalte und die NPD-Demonstration diesen wegen der Fackeln gleiche, liegen laut Landkreis sonnenklar eine NS-Verherrlichung sowie eine empfindliche Verletzung der Würde der NS-Opfer vor.
 
Wörtlich: „Tatsächlich beabsichtigt der Veranstalter eine Verhöhnung der Opfer der Reichskristallnacht.“ Letztere wird zwar mit keinem Wort erwähnt oder thematisiert, weder im Demonstrationsaufruf noch in den bisher in Wolgast verteilten Flugblättern, aber egal!
Hauptsache Verbotsgründe, so zusammenphantasiert sie auch sein mögen.
 
Der Gipfel der Verbotsverfügung
 
Das gewählte Motto – zur Erinnerung: Fackelmarsch gegen Asylmißbrauch - „könnte die programmatischen Inhalte der NSDAP, nämlich die Reinheit der deutschen Rasse durch das Beseitigen ‚Anderer’ stützen.“
 
Wer also gegen Asylmißbrauch ist, will eigentlich alle Nichtdeutschen beseitigen. Armer Bundesinnenminister Friedrich. Nach der Logik steht er auch bald am Pranger des Landkreises.
 
Nicht irritieren lassen!
 
Selbstverständlich wird der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gegen diese Ansammlung bösartigen Unsinns klagen. Mal sehen, was wir dann in den Urteilen zu lesen bekommen. Die Vorbereitungen für die Demonstration laufen jedenfalls weiter. Verbot oder nicht, am 09.11 kann auch jeder Nationalist gerne einmal der schönen Stadt Wolgast einen privaten Besuch abstatten.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 05. November 2012