Schluß mit den Kuscheleinheiten - Rückkehr zum Sachleistungsprinzip vollziehen!

Rostocker NPD für schärfere Asylgesetzgebung

Sach- statt Geldleistungen für Asylanten: Die NPD hat für die kommende Sitzung der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Erst Mitte Oktober dieses Jahres richtete Bundesinnenminister Friedrich einen Appell an die Bundesländer, Asylbewerbern Sachleistungen zur Verfügung zu stellen und sich vom Bargeld-Prinzip zu verabschieden. Natürlich kann es sich um das übliche Vorwahlkampf-Geklingel eines CSU-Mannes handeln, doch Recht hat er allemal. Die nationale Opposition im Schweriner Landtag thematisierte das Problem bereits im Juni des vergangenen Jahres mit einem Antrag („Zuwanderungsanreize verringern – Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern durchsetzen“/Drucksache 5/4411).

Seitdem hat sich der auch auf M-V lastende Asyl-Druck eher noch verstärkt, weshalb sich  die NPD-Bürgerschafts-Mitglieder Thomas Jäger und Birger Lüssow entschlossen, ein deutliches Zeichen zu setzen und einen entsprechenden Antrag für die einwohnerreichste Kommune des Landes zu formulieren. 

NPD-Initiative für die einwohnerreichste Stadt des Landes

Demnach soll die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragen, „im engen Zusammenwirken mit dem Verein ,Ökohaus‘ als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße, der Verwaltung der Hansestadt Rostock, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (BAMF) sowie den zuständigen Landesbehörden im Hinblick auf die Versorgung von Asylbewerbern sämtliche Vorbereitungen für eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip zu treffen.“ Der damit verbundene Prozeß solle nicht mehr als drei Monate beanspruchen.

Weiter heißt es in der Initiative: „Der Oberbürgermeister vertritt die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern bei jeder sich bietenden Gelegenheit, in jedem Fall aber bei Zusammenkünften des Städte- und Gemeindetages und des Deutschen Städtetages, in offensiver Art und Weise. Über die Ergebnisse seiner Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 15.02.2013 in geeigneter Form Bericht.“

Durch Geldleistungen Attraktivität der BRD als Zufluchtsort erhöht

In der Antragsbegründung beziehen sich die nationalen Volksvertreter auf eine Kleine Anfrage im Landtag (Drucksache 5/3931), aus der hervorgehe, daß „mittlerweile alle Landkreise und kreisfreien Städte dazu übergegangen“ seien, „bei der Versorgung von Asylbewerbern das Geldleistungsprinzip anzuwenden. Eine solche Verfahrensweise widerspricht zum einen dem sich aus § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergebenden Grundsatz, demzufolge Grundleistungen für Asylbewerber in erster Linie als Sachleistungen zu erbringen sind. Zum zweiten wird durch die Anwendung des Geldleistungsprinzips die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Zufluchtsland für Wirtschaftsflüchtlinge nicht unwesentlich erhöht.“  

Weiter heißt es in der Argumentation: „Vor dem Hintergrund gestiegener Asylbewerberzahlen infolge von ,Demokratisierungs‘-Bestrebungen des Westens in Nordafrika und Asien, aber auch aufgrund der faktisch offenen Grenzen zu Polen und zur Tschechei (Schengen II) gewinnt die mit dem Antrag verbundene Forderung zusätzlich an Brisanz und Aktualität.“
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 03. November 2012