NPD-Anträge zum Radwegeausbau und zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehren

Die NPD-Fraktion setzt sich dafür ein, daß der Kreistag endlich wieder ein politisches Organ wird, das auch politische Akzente setzt und nicht nur als reines Zustimmungsgremium für die Verwaltungsvorlagen dient.
 
Aus diesen Gründen beantragte die NPD-Fraktion, daß der Kreistag deutlich Stellung gegen die fortlaufenden Kürzungspläne der Landesregierung im Bereich des Radwegebaus bezieht.
 
Für die NPD begründete Udo Pastörs den Antrag. Er verwies auf die erhebliche Verkehrsgefährdung für Radfahrer, die durch die Streichungspolitik der Landesregierung auf den betroffenen Abschnitten weiterhin anhält. Konkret nannte er die Streichung des Radwege-Lückenschlusses an der Landesstraße 06 zwischen Lübtheen und Vielank. Pflicht des Kreistages sei es daher, die Landesregierung aufzufordern, die bislang geplanten Finanzmittel für den Radwegeausbau bereitzustellen, damit der Ausbau realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang kritisierte Pastörs auch die Informationspolitik der Lübtheener Bürgermeisterin Lindenau (SPD). In der Öffentlichkeit gab diese kund, von der Streichungsentscheidung der Landesregierung erst aus den Medien erfahren zu haben. Die Landesregierung betonte jedoch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster, daß die betroffenen Kommunen jederzeit den aktuellen Kenntnisstand hatten. Wer sagt hier die Unwahrheit, fragte Pastörs zu Recht.
 
Nicht unerwartet übernahm Lindenau die Gegenrede. Sie drohte Pastörs mit rechtlichen Schritten und betonte, daß sowohl die Gemeinde, als auch der Landrat mit der Landesregierung Gespräche führen und sie guter Hoffnung sei, doch noch den Radweg bauen zu können. Als sich der Fraktionsvorsitzende Andreas Theißen noch einmal zu Wort meldete, forderte die Kreistagspräsidentin Schwarz dazu auf, einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluß der Debatte zu stellen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung, kam ein Kreistagsmitglied der Präsidentin zur Hilfe und beantragte die Abstimmung über den Antrag. Dies veranlaßte Stefan Köster zur Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag. Köster zeigte auf, was sich gerade hier im Kreistag abspielte. Die Kreistagspräsidentin, die während ihrer Amtsausführung eigentlich zur Neutralität verpflichtet sei, forderte Kreistagsmitglieder dazu auf, einem Geschäftsordnungsantrag mit dem Ziel zu stellen, die Aussprache zu beenden und hierdurch einem Kreistagsmitglied sein Rederecht zu verwehren. Welches Demokratie-Verständnis die SPD-Genossin habe, fragte Stefan Köster. Das Verhalten der Präsidentin sei schäbig. Lediglich die NPD-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Beendigung der Aussprache. Das Kreistagsmitglied der „Freien Wähler“ enthielt sich wenigstens noch. Das gleiche Ergebnis ergab sich dann auch bei der Abstimmung über den NPD-Antrag.
 
Anschließend erläuterte Stefan Köster die Resolution zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehren. Nach § 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes, haben die Landkreise u. a. die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung und Überprüfung auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft vorzunehmen, so begann der NPD-Landesvorsitzende seine Begründung. Angesichts der Personalnot bei den Wehren in vielen Amtsbereichen des Landkreises, deren Ursache in der Arbeitsmarktsituation und der fatalen Geburtenentwicklung zu suchen sind, sei es von enormer Wichtigkeit, daß der Kreistag die Landesregierung zum Handeln auffordert. Es müssen, so Köster, endlich Maßnahmen ergriffen werden, die den personellen Problemen bei den Wehren im Land begegnen. Denkbar seien u. a. Anreize für die ehrenamtlich Tätigen wie beispielsweise zusätzliche Punkte in der Rentenberechnung. Angesichts der drohenden Altersarmut vieler Rentner, ein zu überdenkender Ansatz.
 
Die Gegenrede übernahm ein Mitglied der SPD-Fraktion, der sich die Situation in seiner Gemeinde für den ganzen Landkreis wünschte. Notfalls, so seine Schlußfolgerung aus der Personalnot, müssen sich halt größere Organisationsstrukturen bilden, um die Einsatzfähigkeit der Wehren aufrecht zu halten. Dies sei jedoch Aufgabe der Gemeinden, nicht des Landkreises und des Landes. Offensichtlich ist dem armen Mann immer noch nicht der § 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes bekannt und er konnte dem Redebeitrag Stefan Kösters nicht folgen. Auch dieser Antrag wurde von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt.
 
Sowohl der Radwegeausbau, als auch die Einsatzfähigkeit der Wehren im Landkreis wird den Kreistag auch in Zukunft beschäftigen.  
 
 
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 07. September 2012