Ueckermünder Wahlausschuß hegt Zweifel an der Verfassungstreue von Marko Müller

Gestern tagte der Ueckermünder Wahlausschuß im Rathaus der Haffstadt und entschied über die Zulassung der 6 Bewerber für die Bürgermeisterwahl am 7. Oktober. Während alle 5 „verfassungstreuen“ Kandidaten wie gewohnt in wenigen Minuten durch den Wahlausschuß bestätigt wurden, geriet das Prozedere beim NPD-Kandidaten Müller ins Stocken.

Bevor es zur Abstimmung über die Zulassung kam, äußerten die Mitglieder des Ausschusses ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Nationalen. Herr Dr. Fetting stellte den Antrag (vom Zettel abgelesen), vor der endgültigen Entscheidung die Unterstützung durch die Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Weitere Ausschußmitglieder schlossen sich dem Antrag an, nachdem Müller unter anderem nach seiner Zugehörigkeit zur verbotenen HDJ befragt wurde (vom Zettel abgelesen. Im Anschluß trug die Wahlleiterin Soyeaux ihre persönlichen (?) Einschätzungen zur „Verfassungsuntreue“ von Müller vor. Sie bemängelte, daß Müller des Öfteren auf Veranstaltungen als Ordner aktiv sei, weiterhin verwies sie auf die Moderation durch Müller beim NPD-Kinderfest in Ueckermünde. Außerdem sei die Forderung nach Abschaffung des Asylparagraphen im Parteiprogramm der NPD als fragwürdig einzuschätzen.

Grob zusammengefaßt wurde nichts gegen die Person Marko Müller direkt vorgebracht, sondern nur allgemeine Mutmaßungen gegen die Partei aufgestellt. Der Beweis für Müllers ablehnende Haltung zum Rechtsstaat sei seine herausragende Rolle innerhalb der Partei in der Region Uecker-Randow.

Obwohl die anschließenden Stellungnahmen von Marko Müller und seiner Vertrauensperson Tino Müller die Vorwürfe der Ausschußmitglieder bis ins Detail entkräfteten, wurde der Wahlvorschlag an den Kreiswahlausschuß überwiesen. Dort können andere Quellen angezapft werden, so eines der Ausschußmitglieder. Die nächste Sitzung des Ueckermünder Wahlausschusses findet voraussichtlich am 15. August statt. Dort soll dann endgültig mit Hilfe der Informationen aus dem Kreiswahlausschuß über die Zulassung Müllers entschieden werden.

NPD-Bürgermeisterkandidat Marko Müller nach der Entscheidung: „Während man den ehemaligen Stasispitzel Gerd Walther ohne mit den Wimpern zu zucken mit der Bemerkung „der Wähler solle doch entscheiden“ als Wahlbewerber zuläßt, lehnt man mich, scheinbar wie im Vorfeld abgesprochen, einstimmig ab. Kein einziges stichhaltiges Argument konnte von einem der Ausschußmitglieder gegen mich vorgebracht werden, welches die Ablehnung als Kandidat zur Folge hätte. Daß ich für die NPD hier in meiner Heimat angeblich eine herausragende Stellung soll, reicht als Grund für eine Nichtzulassung aus. Ich frage mich ernsthaft, welche Partei würde einen Kandidaten aufstellen, der in seiner Region im politischen Geschehen unbekannt ist?

Die anderen Quellen, die im Kreiswahlausschuß angezapft werden sollen, werden auch keine weiteren Ablehnungsgründe gegen m ich hervorbringen. Zumal die Behörde, auf deren Hilfe dort zurückgegriffen werden soll, eher fürs Akten Schreddern als für Informationsbeschaffung bekannt ist. Wir jedenfalls sind gespannt, welche fiktiven Ablehnungsgründe sich die „Demokraten“ noch zurechtfantasieren. Eines steht fest: Werden Bewerber von einem ausgewählten Klüngel im Vorfeld ohne nachhaltige Begründung als Kandidaten abgelehnt, kann man nicht von freien Wahlen sprechen.“
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 02. August 2012