„Neuer“ Standort für polnisches AKW ins Spiel gebracht

Nicht erst gestern, wie im Nordkurier berichtet, brachte die polnische Regierung einen neuen Standort für den Bau eines Atomkraftwerkes ins Spiel, sondern schon am 11. Januar 2012. Mittels elektronischer Nachricht wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz über eine Änderung zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms unterrichtet. Interne Pläne der Polen zum Standort Garski (30 km östlich von Kolberg) gibt es allerdings schon viel länger.

Das mehrheitlich staatliche Energieunternehmen „Polnische Energiegruppe AG“ (PGE SA) prüfte schon frühzeitig eigenständig neue Standorte. Im November 2011, zu einem Zeitpunkt, als die Öffentlichkeit in Deutschland noch von 27 Standorten ausging, erklärte das Unternehmen, daß nur noch drei Standorte in Betracht kämen. Neben Zarnowiec und Choczewo eben auch das 160 km von Usedom entfernte Garski.

Daß etwas nicht stimmen konnte, merkte der aufmerksame Betrachter auch schon beim Lesen der Kurzfassung des eigentlichen Umweltberichtes, welcher in den kreisfreien Städten und Landkreisen bis zum 4. Januar zur Einsichtnahme auslag. In einer Tabelle auf Seite 5-404, in der alle in Frage kommenden Standorte aufgelistet wurden, fehlte die Nummer 11. In der Aufzählung folgte nach Standort 10 Krzymow kurzerhand Standort 12 Krzywiec.

Aufgrund der Änderungen des Kernenergieprogramms, sind alle Landsleute erneut aufgerufen, die Möglichkeit zu nutzen, Eingaben gegen den Atomtod aus Polen einzureichen. Dies scheint nun um so mehr wichtig, weil von polnischer Seite nicht mit offenen Karten gespielt wird und das sicher seine Gründe hat.

Wann die nachgereichten Unterlagen in den kommunalen Behörden in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist unklar. Bislang können diese auf den Netzseiten des Bundesumweltministeriums eingesehen werden (http://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/doc/48312.php).

Stellungnahmen bzw. Eingaben können in deutscher Sprache vom 6. Februar 2012 bis zum 27. Februar 2012 unmittelbar bei folgender Stelle eingereicht werden:

Frau
Unterstaatssekretärin Hanna Trojanowska
Regierungsbevollmächtigte für Kernkraft in Polen
Wirtschaftsministerium der Republik Polen
Plac Trzech Krzyży 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48, e-mail  Andrzej.Chwas@mg.gov.pl

Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an

Herrn
Direktor der Generaldirektion Umweltschutz Michał Kiełsznia
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126, e-mail:  dorota.szumanska@gdos.gov.pl.

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 07. Februar 2012