Skandal: Keine Sicherungsverwahrung für Sextäter!

Kaum zu glauben, aber wahr: Während er noch unter Aufsicht der Justiz stand, mißbrauchte ein rückfälliger Sexualstraftäter aus Neustrelitz im August 2010 einen Jungen. Jetzt wird der Mann aber nicht, wie ursprünglich zu erwarten war, in Sicherungsverwahrung genommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft, mit der eine Sicherungsverwahrung erreicht werden sollte, als unbegründet, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Dienstag erklärte. Der 27 Jahre alte Täter war Anfang 2011 wegen schweren Kindesmißbrauchs, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Landgericht aus „formellen Gründen“ ab.  

„Weißer Ring“: Täter nach Entlassung durch Justiz weiter überwachen

Der Verurteilte hatte sich bereits 2005 und 2006 im Uecker-Randow-Kreis zweimal an Kindern vergangen. Dafür wurde der damals 21jährige nach Jugendstrafrecht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einer Sicherungsverwahrung stand diese Art der Verurteilung entgegen, so das Landgericht damals. 2008 – nach Verbüßung der letzten Haft – wurde der Sexualstraftäter in ein Programm des Schweriner Justizministeriums zur Überwachung von Straftätern („FoKuS“) aufgenommen.

Für die aktuelle Entscheidung des BGH hat unter anderem der Landesverband des Opferhilfevereins „Weißer Ring“ kein Verständnis. Der Straftäter muß, so der   stellvertretende Landesvorsitzende, Dachner, auch nach Ablauf seiner viereinhalbjährigen Haftstrafe durch die Justiz überwacht werden.

Vielfältige NPD-Initiativen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die nationale Opposition im Schweriner Landtag hat in der vergangenen Wahlperiode eine Vielzahl von Vorstößen unternommen, um Kinder und Jugendliche besser vor Sexualstraftätern zu schützen. So sollte sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesrats-Initiative dafür einsetzen, „daß sexuelle oder pornographische Straftaten, die an Kindern begangen wurden, nicht verjähren“ (Drucksache 5/2152). Zweimal forderten die Nationalen die Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter (Drucksachen 5/469 und 5/1480), auf das Vereine und Einrichtungen, die mit der Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, zurückgreifen können.

Und nicht zuletzt nahmen die Nationalen den Mißbrauchsfall von Neustrelitz zum Anlaß, um die Landesregierung aufzufordern, das Sicherheitskonzept „FoKuS“ zu hinterfragen (Drucksache 5/3795) und „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern unmöglich zu machen, sich erneut an Kindern zu vergehen“ (Drucksache 5/3746).  
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 03. Februar 2012