Ausstieg statt Almosen!

Anstatt das Übel bei der Wurzel zu packen, werden Leiharbeiter mit Almosen abgespeist.

Ab Januar gilt für Leiharbeiter eine so genannte Lohnuntergrenze: Im Osten der BRD beträgt sie 7,01, im Westen 7,89 Euro. Am 1. November 2012 soll der Stundenlohn für den Bereich der Leih- und Zeitarbeit auf 8,19 (Alt-BRD) bzw. 7,50 Euro (Beitrittsgebiet) angehoben werden. Von der Neuregelung profitieren etwa 900.000 Personen, davon 11.100 in Mecklenburg und Vorpommern. Doch was heißt schon „profitieren“?

Bis 1967 war Leiharbeit in der Bundesrepublik Deutschland schlichtweg verboten. Davor war es kaum denkbar, daß ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsagentur an einen Betrieb ausgeliehen wird. Die so „Verliehenen“ knüppeln wie ihre Kollegen, meist ohne jemals auf einen grünen Zweig zu kommen, der zumindest Festanstellung lauten müßte. Mittlerweile ist es in vielen Betrieben fast zum Volkssport geworden, Stammbelegschaften mit gut qualifizierten Arbeitern auszudünnen und die so „Freigesetzten“ durch die Hintertür als billigere Leihkräfte wieder einzustellen.

Derartige Zustände gehen auf Rahmenbedingungen zurück, die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung gesetzt wurden. Im Januar 2003 trat jener Sklavenhandel des 21. Jahrhunderts in Kraft. Mittlerweile gehören die Sozis zu denen, die mit am lautesten über die Auswüchse bei der Leiharbeit klagen. Die NPD-Landtagsfraktionen in Dresden und Schwerin forderten bereits in der letzten Wahlperiode, Nägel mit Köpfen zu machen und einen schrittweisen Ausstieg aus dem Segment der Leih- und Zeitarbeit zu vollziehen, anstatt nur an den Symptomen herumzudoktern

(Näheres siehe auch unter Drucksache 5/4189).


zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 27. Dezember 2011