„Vermaisung“: Anbaufläche wächst und wächst

Auf mittlerweile 155.200 Hektar wird in M-V Silomais angebaut. Vor fünf Jahren sind es noch 87.767 Hektar gewesen. Das geht aus einer Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster hervor.
 
Silomais nimmt damit bereits 14,4 Prozent des Ackerlandes ein. Der gewaltige Zuwachs geht in erster Linie auf die rasant gestiegene Zahl von Biogasanlagen zurück: 2003 waren es im Nordosten der BRD laut Statistischem Landesamt noch 31, im Jahr 2010 sage und schreibe 309 – eine Verzehnfachung binnen weniger Jahre! Das EEG (Erneuerbare-Energieneinspeisungs-Gesetz) löste einen regelrechten Boom bei der Errichtung dieser Anlagen aus.
 
Der ursprüngliche Ansatz war nicht einmal verkehrt: Um Energie zu erzeugen, sollten Mähgut extensiv genutzter Flächen sowie Reststroh und –holz eingesetzt werden. Auch ging es um die sinnvolle Verwertung der Überkapazitäten von Gülle aus der intensiven Tierhaltung.  
 
Gefahr: Verödung von Bodenstrukturen durch fehlende Fruchtfolgen
 
Mittlerweile aber unterziehen Umweltverbände die Auswüchse bei der Erzeugung von Energie aus Biomasse einer harschen Kritik. Vornehmlich Mais werde dabei in großflächigen Monokulturen als Energiepflanze angebaut. Dies hätte zur Folge, daß die Artenvielfalt zerstört werde, Kleinlebewesen in Boden und Gewässern abstürben und Bodenstrukturen durch fehlende Fruchtfolgen verödeten.
 
Von Stefan Köster mit diesen Warnungen konfrontiert, entgegnete das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: „Die Landesregierung teilt die Auffassung in der in der Frage dargestellten Pauschalität nicht.“ Dabei handelt es sich doch immerhin um wohlmeinende Ratschläge von Fachleuten, die regierungsseitig offenbar in den Wind geschlagen werden.  
 
Allein eine 500-Kilowatt-Biogasanlage erfordert 250 Hektar Mais. Laut Naturschutzbund (NABU) wird ein Hektar Mais derzeit mit 2.000 Euro pro Jahr subventioniert. Schätzungen gehen für das Jahr 2030 deutschlandweit von je vier Millionen Hektar Mais- und Raps-Monokulturen bei insgesamt 11,7 Millionen Hektar Ackerfläche aus. Ein solches (Horror-)Szenario macht es erforderlich, sich für eine Änderung bei den Förderrichtlinien für die Errichtung von Biogasanlagen einzusetzen.
 
Die Kleine Anfrage können Sie hier (Drucksache 6/38) einsehen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 23. November 2011