Zweite Kreistagsitzung Vorpommern-Rügen

Am 7. November fand die  Zweite Sitzung des neuen Kreistags  Vorpommern-Rügen in Grimmen statt.

Mehr Rechte für Einwohner
 
Mit einer Reihe von  Änderungsanträgen zur Hauptsatzung  wollten die drei NPD-Kreistagsmitglieder die Rechte der Einwohner in künftigen  Kreistagssitzungen stärken.
 
So sollte es den Bürgern des Landkreises Vorpommern-Rügen endlich gestattet werden, sich durch Anfragen, Vorschläge und Anregungen  auch auf Beratungsgegenstände der gerade stattfindenden  Sitzung des Kreistages zu beziehen. Dieses wird dem Bürger augenblicklich durch einen Passus im §3 (3) in der Hauptsatzung verwehrt.
 
Da die Einwohner aber erst durch die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung von diesen Beratungsgegenständen, Anträgen usw. erfahren, sollte ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten und Anträgen  zu stellen, damit sie auch aktiv an der Urteils- bzw. Entscheidungsfindung der Kreistagsmitglieder teilhaben können.
 
Dieses wird natürlich von den „demokratischen“ Fraktionen  nicht gewünscht. Also haben sie den Änderungsantrag gegen die drei Stimmen der NPD abgelehnt.  Künftig  werden somit weiterhin wichtige  Entscheidungen über die Köpfe der Einwohner hinweg entschieden.
 
Darüber hinaus beantragten die NPD-Abgeordneten, die Einwohnerfragestunde, die bisher auf nur 30 Minuten beschränkt ist,  um weitere 30 Minuten auf mindestens eine Stunde zu verlängern. „Nur so kann eine intensive Beantwortung aller  Einwohnerfragen gewährleistet werden“, begründeten die NPD -Abgeordneten ihr Anliegen.
 
Eingriff in das aktive Fragerecht der Bürger
 
Frage und sage nur, was dem „Demokraten“ beliebt,  so kann der §3(4) Satz zwei der Hauptsatzung ruhigen Gewissens interpretiert werden. Dieser Passus  beschneidet eindeutig die Möglichkeit der Willensbekundung und somit auch die Meinungsfreiheit der Bürger während der Fragestunde. Anfragen dürfen sich nach Meinung der „Demokraten“ nur auf einen Gegenstand von allgemeinem Interesse beziehen und keine Wertungen enthalten.   Dieses stellt aber einen Eingriff in das aktive Fragerecht der Bürger dar, deshalb beantragten die NPD- Kreistagsmitglieder,  diesen Satz in der Hauptsatzung  ersatzlos zu streichen.
 
Bürgernähe und Transparenz
 
Damit alle Einwohner des Landkreises Vorpommern-Rügen  die Chance bekommen, sich hinreichend und ungeachtet ihres Geldbeutels über die Arbeit des  Kreistages, dessen Beschlüsse,   öffentliche Bekanntmachungen, Sitzungen  etc.  zu informieren, stellten die NPD-Kreistagsmitglieder einen Änderungsantrag , der diesem Ansinnen dienen sollte.
 
Bisher werden die eben genannten Informationen und öffentlichen Bekanntmachungen nur über das Internet und kostenpflichtige Lokalzeitungen (OZ) von der Verwaltung den Leuten zur Verfügung gestellt . Da weder jeder Bürger über Internet verfügt noch sich eine kostenpflichtige Zeitung leisten kann oder möchte, sollten auf Antrag  der NPD  alle Einwohner zusätzlich über das kostenfreie Amtsblatt und den Blitzverlag ausreichend informiert werden. Nur dadurch wäre  künftig eine flächendeckende Bürgernähe   gewährleistet.
 
Landrat soll auf Aufwandsentschädigung verzichten
 
Um Kosten einzusparen  und den Steuerzahler zu entlasten, beantragten die NPD- Kreistagsmitglieder die ersatzlose Streichung der monatlichen Aufwandsentschädigung des Landrates die mit immerhin in einer Höhe von 320 Euro in der Hauptsatzung § 10 (3) festgelegt wurde.
 
Sollte dieses Vorhaben  gesetzlich so nicht möglich sein,  möge der Landrat dieses Geld freiwillig für soziale Zwecke spenden, so Arendt in seiner Begründung. Weiterhin führte er aus, daß der Landrat bei Verzicht auf die Aufwandsentschädigung wohl nicht auf eine Scheibe Brot verzichten müßte. Denn nach der neuen Landesverordnung bekommt der Landrat Drescher (CDU) ohne die monatliche Aufwandsentschädigung bereits 7750,47 pro Monat plus Familienzuschlag  (Grundgehalt vor der Kreisgebietsreform  6898,99 Euro) In Zeiten von leeren Kassen, Einschnitten und Kürzungen im Sozialbereich wäre die Streichung bzw. ein Verzicht auf die monatliche Aufwandsentschädigung des Landrates mehr als gerechtfertigt.
 
Alle NPD- Änderungsanträge zur Hauptsatzung wurden gegen die drei Stimmen der NPD und ohne Gegenrede der „demokratischen“ Fraktionen von diesen abgelehnt. Lediglich ein Abgeordneter enthielt sich jeweils der Stimme.
 
Änderung der Wahlzettel um weitere Abweichler  zu verhindern
 
Da auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages nicht alle zu besetzenden Ausschüsse gewählt wurden, bildeten die die drei NPD-Abgeordneten wieder eine Zählgemeinschaft und stellten sich als Kandidaten für die Wahl der zu besetzenden Ausschüsse auf. Weiterhin beantragten sie jeweils geheime Abstimmung. Da es auf der letzten Sitzung ein Abweichler der „demokratischen Fraktionen“ wagte, der NPD seine Stimme zugeben und auch mehrere Abgeordnete  ihren Stimmzettel ungültig machten, wurde flugs eine Änderung der Stimmzettel und der Wahl durchgeführt. Erstmals wurden drei Ausschüsse gleichzeitig vorgeschlagen und  gewählt.

Auf verschiedenfarbigen Stimmzettel konnten die zu ermittelnden Mitglieder und deren Stellvertreter und die sachkundigen Einwohne nur im Block gewählt werden, das heißt jedes Kreistagsmitglied hatte jetzt nur noch eine Stimme zu vergeben. Ein Abweichen zu einem anderen einzelnen Bewerber (Personenwahl) war so nicht möglich. . Die NPD erhielt daher dieses Mal nur ihre eigenen Stimmen und  damit keinen Sitz. Der weiteren konstruktiven NPD-Arbeit im Kreistag wird dies keinen Abbruch tun.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. November 2011