Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhöht

Die Strafobergrenze beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Absatz 1 StGB) wird von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Ein entsprechendes Gesetz passierte am Freitag den Bundesrat, die Vertretung der Länder.
 
Das Gesetz soll Polizeibeamte, aber ausdrücklich auch Feuerwehr-Angehörige, Rettungskräfte sowie Helfer des Katastrophenschutzes besser vor tätlichen Angriffen schützen. Grundlage für die Initiative ist ein Entwurf der Bundesregierung, die wiederum ein Anliegen des Bundesrates aufgriff. Die Vertretung der Länder hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres einen eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht.
 
Die Länder sahen den strafrechtlichen Schutz staatlicher Vollstreckungs-Handlungen als nicht mehr ausreichend gewährleistet an. Laut Bundesrat haben die Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um etwa 30 Prozent zugenommen.  
 
Der Staat hat nunmehr die Möglichkeit, eine klare Kante zu zeigen. Ob er in der Praxis nicht zuletzt gegen linksautonome Gewalttäter sowie gegen Ausländerclans und -banden, die in bestimmten Quartieren des Westens und Berlins schon eine eigene Rechtsbarkeit entwickelt haben, schärfer vorgehen wird, bleibt abzuwarten.
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 25. September 2011