Deutsche dürfen weiter ausgequetscht werden

Die beiden BRD-Gesetze vom Mai 2010, die zugunsten Griechenlands und anderer EU-Pleitestaaten exorbitante Garantiesummen vorsehen, stehen nicht im Widerspruch zum Grundgesetz. 
 
Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen damit Klagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler sowie der Euro-Kritiker um Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zurück. Das BVG entschied, daß der Bundestag durch die Verabschiedung der Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem eine Beeinträchtigung der Haushaltsautonomie des Bundestages gesehen.  
 
Zwar sei, wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, das Urteil nicht als „verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“ zu verstehen, doch kann die Ampel von den jeweils Herrschenden ohne weiteres auf „Grün“ für weitere milliardenschwere Hilfen zugunsten verschuldeter EU-Staaten gestellt werden.
 
Zeit für nationale Wende ist mehr als reif!
 
Voßkuhle betonte, daß der Bundestag das Haushaltsrecht, also die Entscheidungen über Einnahmen und Ausgaben öffentlicher Gelder, besitze, wobei er seine „Budget-Verantwortung“ nicht auf andere übertragen darf. Das beträfe auch Entscheidungen im Rahmen der „EU“. Wer so etwas erklärt, streut dem Volk nur erneut eine volle Schippe Sand ins Gesicht, auf das es nicht erkenne, wer seine wahren Feinde sind: die Brüsseler Kommissare und ihre Stiefelknechte in den Berliner Regierungs- und Fraktionspalästen.   
 
Auf große Zustimmung stieß das BVG-Urteil natürlich unter anderem bei den Grünen, die an dieser Stelle beispielgebend für das im Bundestag vertretene deutschfeindliche Parteienkartell zu Wort kommen sollen. Grünen-Chef Özdemir erklärte: „Die Richter in Karlsruhe haben deutlich gemacht, daß Rettungsschirme für die gemeinsame europäische Währung möglich sind und ihre Ausgestaltung in erster Linie eine politische Entscheidung ist.“
 
Die NPD hingegen erblickt in der heute ergangenen BVG-Entscheidung eine Ermunterung zum „weiter so“, zu einer Fortsetzung der Ausquetschung des deutschen Steuerzahlers zugunsten maroder EU-Staaten. Das Urteil wird in die Geschichte der BRD als Ermächtigungsgesetz zum Nachteil nationaler Interessen eingehen. Die nationale Opposition jedenfalls sieht ihre Ur-Forderungen nach einem Ausscheiden aus dem Euro-„Verbund“, der Wiedereinführung der guten alten Deutschen Mark und einem Austritt aus der „EU“ durch die aktuelle Entwicklung vollends bestätigt.
 
 
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 07. September 2011