Aufregung um Antworten an den Mieterbund

Au Backe! Da hat die NPD aber wieder was angerichtet. Dabei tat sie nicht mehr und nicht weniger, als dem Mieterbund Neubrandenburg im Vorfeld der Landtagswahl ein paar Fragen zu beantworten.
 
Der Mieterbund präsentierte die Antworten der NPD (neben denen von Linkspartei und SPD) auf seiner Netzseite. Die übrigen Parteien (CDU, FDP und Grüne) hatten es vorgezogen, nicht zu antworten. Bis hierhin gleicht das alles dem üblichen Procedere in Wahlkämpfen. Doch hatten die Verantwortlichen des MB die Rechnung ohne den Wirt, pardon, ohne den regionalen Scharfrichter für Fragen der politischen Hygiene gemacht.
 
Dieser heißt Michael Stieber und ist Kreisvorsitzender der SPD Mecklenburgische Seenplatte. Im Stile eines Oberlehrers erhob Stieber warnend sein Stimmchen: Indem sie, die NPD, sich Themen und Aktionsformen aneigne, die als vermittelbar gelten, versuche sie als normaler politischer Akteur aufzutreten. Drum merke: „Neonazis könnten nur jene öffentlichen Räume besetzen, die ihnen zuvor aus falsch verstandener Toleranz geöffnet wurden“ (Neubrandenburger Zeitung des Nordkurier vom 18.08.2011).
 
Nationale durch Veröffentlichung „nicht geadelt“
 
Peter Krautz, Vorsitzender des Mieterbundes Neubrandenburg e. V. und bis 2009 Stadtverordneter für Die Linke., verteidigte die Überlegung, auf der Netzseite auch die Antworten der Nationalen zu veröffentlichen. Die NPD sei durch ihre Einbeziehung „nicht geadelt“ worden. Doch gehöre sie nun einmal zu den im Landtag vertretenen Parteien. Zwar treten auch noch andere Gruppen zur Wahl an; diese hätten aber „eh so gut wie keine Chance“.  
 
Stieber indes ließ wie ein verbocktes Kind nicht mit sich reden. Nein, der Neubrandenburger MB hätte der NPD ein „Podium für ihren verlogenen und verschleiernden Populismus“ geboten. Soweit zu den geistigen Ergüssen des Herrn S.
 
Mittlerweile wurden die Stellungnahmen aller Parteien gelöscht. „Die Nutzung unserer Rubrik über Fragen zur Wohnungspolitik war sehr mangelhaft. Damit wird das Ziel nicht erreicht. Der Deutsche Mieterbund Neubrandenburg e. V. löscht aus diesem Grunde diese Rubrik.“ Mit der SPD-Attacke habe dieser Schritt aber nichts zu tun, so Peter Krautz gegenüber dem Nordkurier. Sei es wie es sei. Die NPD wird auch die Entwicklungen auf dem Gebiet des Wohnens weiter mit Argusaugen verfolgen und sich gegebenenfalls einmischen, ganz gleich, ob es Herrn Stieber nun paßt oder nicht.
 
9 Fragen an die Politik und die Antworten der NPD
 
1. Erweiterung des Modernisierungsbegriffs
 
Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Begriff der "Energetischen Modernisierung" neu definiert und erweitert wird. Auch Massnahmen, die nicht zu niedrigeren Heizkosten führen, aber aus Umweltgründen sinnvoll sind, müssen Mieter dann als Modernisierung dulden und bezahlen.
Werden Sie in Ihrer Bundespartei und mit Unterstützung Ihrer Bundestagsabgeordneten dafür Sorge tragen, dass diese geplante Erweiterung des Modernisierungsbegriffes abgelehnt wird?


Vorab sei festgestellt, dass die NPD (noch) über keine Fraktion im Bundestag verfügt. So bleibt vorerst nur die Möglichkeit, über Anträge im Landtag die Landesregierung zu einer entsprechenden Initiative im Bundesrat aufzufordern bzw. als Vorbereitung das parlamentarische Mittel der Kleinen Anfragen zu nutzen.

Die Bundespolitik ist auch hier als ungeordnet, ja, chaotisch zu bezeichnen. Denn während Kanzlerin Merkel erklärt, die Mieter würden von niedrigeren Heizkosten profitieren, Umweltminister Röttgen behauptet, Mieter gehörten zu den Gewinnern der energetischen Modernisierung, bereitet das Justizministerium eiskalt eine zusätzliche Belastung der Mieter vor.

Im Endeffekt sollen Mieter, ohne einen Vorteil zu haben, für Klima- und Umweltschutznahmen höhere Mieten zahlen, womit die staatlich geförderte Abzocke auch das existenziell wichtige Gebiet des Wohnens erreicht.

Und: Solange keine echte steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen erfolgt und ein Viertel der Arbeitnehmer in atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist, kommt für die NPD die Konsequenz, die mit einer "Erweiterung des Modernisierungsbegriffs" verbunden ist (finanzielle Zusatzbelastung der Mieter), ohnehin nicht in Frage.
 
2. Erweiterte Duldungspflichten
 
Mieter sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums energetische Modernisierung, die rechtlich verpflichtend sind, vorbehaltlos dulden müssen.
 
Werden Sie in Ihrer Bundespartei und mit Unterstützung Ihrer Bundestagsabgeordneten dafür Sorge tragen, dass diese Erweiterung der Duldungspflicht abgelehnt wird?

Der von Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieter-Bundes, geäußerten Auffassung ist nur zuzustimmen: "Ob, wann und in welchem Umfang modernisiert wird, entscheidet nach geltendem Recht allein der Vermieter. Auf eine Zustimmung oder ein Einverständnis der Mieter kommt es nicht an. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Mieter einer Modernisierung widersprechen, wenn die Baumaßnahme für sie unzumutbar wäre. Diese "Treu-und-Glauben-Regelung" abzuschaffen, ist unnötig."
 
3. Absenken von formalen Hürden
 
Nach geltendem Recht müssen Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Dabei ist mitzuteilen, wann, wie lange und mit welchem Ziel modernisiert wird. Jetzt will das Bundesjustizministerium ?formale Hürden? abbauen und Pauschalwerte zulassen. Wenn die Modernisierungsankündigung fehlerhaft ist oder gar keine erfolgt, soll sich nur der Zeitpunkt der Mieterhöhung um sechs Monate verschieben.
Werden Sie in Ihrer Bundespartei und mit Unterstützung Ihrer Bundestagsabgeordneten dafür Sorge tragen, dass die bisherigen Schutzrechte der Mieter erhalten bleiben?
 
Bei diesem Punkt wird ebenfalls sehr deutlich, wohin die Reise gehen soll: Die Rechte von Mietern werden als "formale Hürden" bezeichnet und sollen via Gesetz ausgehebelt werden, während andererseits eine einseitige Stärkung der Vermieterseite, gleich, ob nun Privatvermieter oder Wohnungsunternehmen, erfolgt. Auch hier bietet sich für die nationale Opposition im Landtag ein Ansatz, um ein Zeichen zugunsten der Mieter zu setzen.
 
4. Abschaffung des Mietminderungsrechts
 
Weil Mieter während der Bau- und Modernisierungsphase ihre Miete zwischen 50 und 100 Prozent kürzen könnten und deshalb viele Vermieter gar nicht erst modernisieren, sieht das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vor, das Recht zur Mietminderung bei energetischen Modernisierungen teilweise abzuschaffen.
Werden Sie in Ihrer Bundespartei und mit Unterstützung Ihrer Bundestagsabgeordneten dafür Sorge tragen, dass dieses bisherigen Minderungsrecht der Mieter erhalten bleibt?

Jeglichen Versuchen, das Minderungsrecht der Mieter auszuhebeln, wird von uns eine ganz klare Absage erteilt. Auch und gerade bei energetischen Modernisierungen kommt es aus Sicht für den Mieter zu Einschränkungen, denen er durch ein Minderungsrecht begegnen können muß.
Im übrigen erhalten die wenigsten Mieter die Gelegenheit, ihre Miete zwischen 50 und 100 Prozent zu kürzen - die Wohnung wäre in diesem Fall nämlich nahezu oder völlig unbewohnbar.
 
5. Der Berliner Senat hat dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten zugeleitet und beantragt, seine Einbringung beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz zu beschließen. Problemstellungen:

  • Begrenzung der Wiedervermietungsmieten
  • Modernisierungskosten
  • Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
  • Beschränkung und ökologische Ausrichtung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Aufwertung des Energieausweises
  • Regelung des sogenannten Wärmecontractings
 
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Berliner Bundesratsinitiative voll inhaltlich unterstützt, damit dies Vorschläge Inhalt des Bundesgesetzes werden?

Das vom Berliner Senat vorgelegte Maßnahmen-Paket wird von der NPD unterstützt. Wenngleich die Gegebenheiten des Mietmarktes zu berücksichtigen sind, ist bei einer Neuvermietung normalerweise eine völlig freie Mietzinsvereinbarung möglich. Hier müssen zwecks Verhinderung eines Mißbrauchs klare Grenzen gezogen werden. Zu begrüßen ist auch die vorgeschlagene Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung von derzeit 11 auf 9 Prozent sowie die Senkung der Kappungsgrenzen. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang der von Hans-Egon Heinz, Vorsitzender des Mieterbundes Hanau, vorgebrachte Gedanke, "energetische Modernisierungen künftig nur bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen und im Mietspiegel abzubilden. Stichwort: Öko-Mietspiegel".

Damit jedoch nicht der Eindruck entsteht, der Berliner Senat sei in Sachen Miet- und Wohnungspolitik ein Musterschüler, wird hiermit als Lektüre der Beitrag des sächsischen NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel in der Deutschen Stimme, Ausgabe Juli 2011 empfohlen (http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=4682).
 
6. Städtebauförderung
 
Nachdem die Bundesregierung die Finanzhilfen im Bereich Städtebauförderung bereits für das Jahr 2010 um 35 Mio. Euro gekürzt hat, soll für das Jahr 2011 eine weitere Kürzung um 80 Mio. Euro erfolgen. Für das Jahr 2012 zeichnet sich bereist eine nochmalige Kürzung um 190 Mio. Euro ab.
 
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auf Grund der Wichtigkeit der Weiterführung der Städtebauförderung und des Programms ?Die soziale Stadt? auf möglichst hohem Niveau weitergeführt werden kann und die gestrichenen Bundesmitteln durch zusätzliche Landesmittel im größtmöglichen Umfang kompensiert werden?

Die Frage ist teils falsch formuliert. Der Bund tat und tut sich durch eine katastrophale, antinationale Ausgabenpolitik hervor. Genannt seien hier an erster Stelle die hundertmilliardenfachen Rettungsschirme für Zockerbanken oder EU-Pleitestaaten. Der Bund kann damit folgerichtig auch für den Bereich der Städtebauförderung immer weniger Geld ausreichen. Das Land kann deshalb für den Bund nur äußerst bedingt in Haftung genommen werden. Im Rahmen des Möglichen soll das Land Unterstützung zur Stützung der entsprechenden Programme leisten.
Letzten Endes bedarf es jedoch einer nachhaltigen Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Ausländerpolitik, um Förderprogramme wie ?Die soziale Stadt? irgendwann überflüssig zu machen.
 
7. Bezahlbare Wohnungen
 
Bereits im Leitantrag des Verbandstages 2008 forderte der Landesverbandstag die Landesregierung auf, in Wahrnehmung eigener Verantwortung für die Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung Teile des nach dem Landesbelegungsbindungsgesetzes in Verbindung mit dem Altschuldenhilfegesetz mit Belegungsbindungen bestimmten Wohnungsbestandes zugleich mit Mietpreisbindung zu versehen, da Mecklenburg-Vorpommern einen großen Anteil von Haushalten hat, die von öffentlichen Hilfsleistungen abhängig sind. Vor allem die Kinderarmut hat deutlich zugenommen. Darüber hinaus ist bekannt, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern mit dem geringsten Durchschnittseinkommen für Privathaushalte gehört.
 
Halten Sie es für richtig und erforderlich, einen Teil des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes einer Mietpreisbindung zuzuführen und damit dauerhaft bedürftigen Haushalten bezahlbare Mieten zu sicher?

Eine Mietpreisbindung für einen Teil des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes könnte unter Umständen zu einer Erhöhung der Mieten im nicht gebundenen Teil führen. Schließlich unterliegen die Wohnungsunternehmen einem gewissen Kostendruck.

Die NPD plädiert vielmehr dafür, Kosten für Heizung und Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen und die Höhe des Wohngeldes an die jeweils konkreten Miet- und Einkommensverhältnisse anzupassen.

Des weiteren hat sich die NPD im Landtag per Antrag dafür eingesetzt, Strom als Kosten der Unterkunft anzuerkennen. Der Hintergrund: Seit März 2011 sind Aufwendungen für Warmwasser nicht mehr vom Regelsatz zu erbringen. Miete und Heizung hat der Leistungsträger als Teil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Strom ist aber genau wie Warmwasser als ein existenzielles Grundbedürfnis anzusehen. Genau deshalb verlangte die NPD-Fraktion von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, daß nicht nur Warmwasser, sondern auch elektrischer Strom bei Empfängern von ALG II als Teil der Kosten der Unterkunft anerkannt wird (Drucksache 5/4328)
Des weiteren forderte die NPD im Schweriner Landtag, den Freibetrag für notwendige Anschaffungen bei ALG II zu verdoppeln (Drucksache 5/3974).
Im übrigen tritt die NPD ohne Wenn und Aber für einen branchenübergreifenden Mindestlohn ein, um so die teilweise erschreckende finanzielle Lage der Menschen im Armenhaus der BRD zu verbessern. Insofern gleicht die jetzige Diskussion um "Mietpreisbindungen" einem Herumdoktern an Symptomen.
 
8. Hartz-IV-Reform:Pauschalregelungen für Unterkunfts- und Heizkosten

Die neue Gesetzesregelung zu HARTZ-IV sieht vor, dass künftig Kreise und kreisfreie Städte durch Landesgesetz ermächtigt werden können, für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder Pauschalen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten festlegen. Ausdrücklich erklärt wird, dass in diesen Satzungen bestimmt werden kann, dass nur noch kleinere Wohnungen als angemessen anerkannt werden und dass hinsichtlich des Quadratmeterpreises auf einfache, im unteren Marktsegment liegende Standards verwiesen werden darf. Auch Gesamtpauschalen für die zu übernehmenden Unterkunfts- und Heizkosten sollen zulässig werden.
 
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Landesregierung Kreise und kreisfreie Städte nicht durch Landesgesetz ermächtigt, für ihr Gebiet eine entsprechende Satzung zu erlassen?
 
Sollte das Land entsprechende Überlegungen äußern, wird die NPD sowohl im Landtag als auch in den Kommunen und Kreistagen, in denen sie Abgeordnete stellt, alle Hebel in Bewegung setzen, um ein derartiges Landesgesetz zu verhindern. Die den Ländern eingeräumte Möglichkeit erinnert an Pläne für eine Notstandsgesetzgebung. Kommunen und Landkreisen würde durch besagtes Landesgesetz die Möglichkeit gegeben, sich aufgrund der eigenen schlechten Kassenlage an den betroffenen Leistungsbeziehern schadlos zu halten.

Dabei gilt auch hier: Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken. Wegen der desaströsen Ausgabenpolitik des Bundes (z. B. Bankenrettungsschirme, Hilfe für marode EU-Haushalte, Kriegseinsätze der Bundeswehr, Nettozahlungen an die EU) ist für die Länder und damit für die Kommunen und Landkreise immer weniger Geld vorhanden. Die Kommunen würden im Fall eines Landesermächtigungsgesetzes die Möglichkeit erhalten, den Druck an die Schwächsten weiterzureichen.

Pauschalregelungen für Unterkunfts- und Heizkosten lehnen die Nationalen ab, da sie die Lage des Einzelnen und die örtlichen Bedingungen außer acht lassen.
 
9. Verkauf kommunaler Wohnungen
 
Der Landesverband erteilt dem Verkauf von kommunalen Wohnungen in öffentlichem Eigentum eine klare Absage. Insbesondere kommunale Wohnungsunternehmen sind dauerhaft erforderlich, um sowohl die sozialen Fragen des Wohnens als auch die Weiterentwicklung und den Umbau der Städte zu begleiten und zu unterstützen. Sie sind insbesondere auch bei der weiteren Umsetzung der Städtebauförderprogramme unverzichtbar.
Werden Sie sich auf allen Ihren Wirkungsebenen dafür einsetzen, dass der Verkauf kommunaler Wohnungen tabu ist?

Ja, das werden wir, wobei die großen Privatisierungswellen (in den Neunzigern infolge des Einigungsvertrages und dann die Verscherbelung großer "Wohnungspakete" an sogenannte Investoren / "Heuschrecken" ab etwa 2000/2001) vor dem Einzug der NPD in den Landtag bzw. in kommunale Parlamente stattfanden. Dessen ungeachtet hat die NPD M/V ihre grundsätzliche Haltung mit einem Antrag ("Privatisierung kommunalen Wohnungseigentums" - Drucksache 5/471) gleich zu Beginn der 5. Wahlperiode deutlich gemacht. Nach Auffassung der NPD sollte der Landtag bzw. die Landesregierung die Kommunen auffordern, "kommunale Wohnungsunternehmen als Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung und der Sozialpolitik zu bewahren." Die Verkäufe kommunalen Wohnungseigentums und speziell die Totalverkäufe ganzer Wohnungsunternehmen wurden im Antrag als gefährlich eingestuft, denn: ?u. a. die Hartz-IV-Gesetzgebung macht es notwendig, dass die Kommunen ausreichend kostengünstigen Wohnraum für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bereitstellen. (?) Weiterhin werden in den kommenden Jahren verstärkt Menschen in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsbiographien von langen Phasen der Arbeitslosigkeit geprägt sind. Diese werden nur geringe Renten beziehen. Es drohen dann den Kommunen erhebliche finanzielle Belastungen, wenn sie dann von den privaten Wohnungsunternehmen Belegungsrechte zurückkaufen müssen.? Des weiteren wurde der Aspekt der hohen Verschuldung der Kommunen berücksichtigt, die sich durch den Verkauf von "Wohnungspaketen" eine Verbesserung ihrer finanziellen Spielräume erhoffen. Das Land wurde daher aufgefordert, "die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen grundsätzlich neu zu regeln und den Kommunen verstärkte Planungssicherheit in den zu erwartenden Landeszuweisungen zu ermöglichen."

Diese Überlegungen besitzen natürlich auch heute noch Gültigkeit, wobei die NPD natürlich für eine nationale Wende in diesem Land steht. In deren Gefolge wird der Übergang zu einer deutschfreundlichen Ausgabenpolitik erfolgen, durch die die finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen derart verbessert werden wird, daß Vermögensverkäufe nicht mehr notwendig sind.
 
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. August 2011