Setzen, sechs! Verbotsverfügung am Thema vorbei

Eine mit abenteuerlichen Vorwürfen gespickte Verbotsverfügung der Hansestadt Greifswald erreichte jetzt den NPD-Landesverband. Anlaß ist die für den 1. Mai geplante nationale Demonstration unter dem Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen“.
 
An diesem Tag treten für die so genannten EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechei, Slowakei, Slowenien, Ungarn) „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ und „Dienstleistungsfreiheit“ in Kraft. Arbeitskräfte und Firmen aus genannten Ländern können dann im übrigen Europa, so auch in der BRD, uneingeschränkt tätig werden. Experten sagen für die Zeit nach der Arbeitsmarktöffnung einen beinharten Verdrängungswettbewerb voraus. Der Durchschnittslohn in den osteuropäischen Staaten liegt bei um die 300 Euro. In der Slowakei, in Ungarn und der Tschechei haben etwa 1,5 Millionen Menschen keine Arbeit; allein in Polen sind es deutlich über eine Million. Die polnische Zeitung Gazeta Wyborcza prophezeite schon 2009, daß bis zu 150.000 Polen auf gepackten Koffern säßen, um in der Fremde, vornehmlich in der BRD, ihr Glück zu suchen.
 
Ab 1. Mai droht ruinöser Verdrängungswettbewerb
 
Die krasse Lohndifferenz im Vergleich zu Deutschland wird hierzulande zu einem ruinösen Verdrängungswettbewerb mit Lohn- und Sozialdumping führen. Erwähnung finden müssen auch die geringeren Lebenshaltungskosten in den osteuropäischen Staaten. Für Tagespendler werden auch längere Anreisen zu einer deutschen Arbeitsstelle attraktiv. Fahrgemeinschaften halten die Spritkosten auf einem erträglichen Niveau.   
 
Niedrige Lohnnebenkosten in Osteuropa werden ausländischen Firmen, die hierzulande tätig sein werden, entsprechend niedrige Arbeitskosten ermöglichen. Auch wird sich die Lage im Segment der Zeitarbeit noch einmal deutlich verschärfen. Ab 1. Mai ist es auch für polnische oder tschechische Billiganbieter möglich, in der BRD aktiv zu werden.
 
Wort „Fremdarbeiter“ sei „negativ besetzt“
 
Mit diesem dem hiesigen Arbeitsmarkt drohenden Szenario setzen sich die auf der Sonnenseite des Lebens stehenden Verantwortlichen der Verbotsverfügung nicht auseinander. Stattdessen wird der Anmelderin des Aufzugs unterstellt, gemäß § 130 StGB („Volksverhetzung“) Teile der Bevölkerung zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen bzw. zu verleumden. Wie selbstverständlich zählen die politischen und juristischen Narren um den umstrittenen OB Arthur König die ab 1. Mai nach Deutschland strömenden Fremdarbeiter bereits zur Bevölkerung. Und weiter geht’s im Text der Verfügung: Der Begriff „Fremdarbeiter“ sei durch die Zeit des Nationalsozialismus „negativ besetzt“. Doch war es, wie wir uns gut erinnern können, Genosse Oscar Lafontaine von der Linken, der diesen längst vergessen geglaubten Begriff 2005 im Rahmen einer Rede wieder in den deutschen Sprachgebrauch einführte. „Fremdarbeiter“ würden den Deutschen die Arbeitsplätze streitig machen, so kam es damals beim Fernsehpublikum an.
 
Tiefer Griff in die Mottenkiste
 
Dann greifen König und Konsorten tief in die Mottenkiste, indem sie das NSDAP-Parteiprogramm von 1920 bemühen, womit sie sich endgültig vom eigentlichen Thema entfernen: Damals wie heute gehe es um die Ausgrenzung von Nichtdeutschen, so auch von „Fremdarbeitern“. Doch ist es zu allen Zeiten so gewesen, daß Völker, in denen noch ein Funke Überlebenswille vorhanden war, zuerst an sich dachten. Es sei denn, sie arbeiteten mehr oder weniger zielbewußt auf den eigenen Untergang hin.
 
Schließlich erregen sich die Verrenkungskünstler über das im Motto gebrauchte Wort „Invasion“ und eine entsprechende grafische Darstellung auf der Netzseite des NPD-Landesverbandes. „Die dort verwendete Karte benutzt unter anderem taktische Elemente, welche zusammen mit dem Begriff ,Invasion’ ein Angriffsszenario suggerieren. (...) Dieses Angriffsbild ist geeignet, Ängste gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren, welche einer versöhnlichen Völkerverständigung entgegenwirken.“
Doch darf von einer bevorstehenden Invasion (siehe die eingangs genannten Erwerbslosenzahlen in Osteuropa) durchaus die Rede sein; die grafische Darstellung soll das drohende Szenario anschaulicher machen, da Menschen nun einmal in Bildern denken. Nicht zu vergessen ist, daß für die berechtigte Angst vieler Landsleute vor der „Freizügigkeit“ einzig und allein die Eurokraten in Brüssel und ihre Handlanger in der BRD verantwortlich sind.    
 
Verfügung wird vor Gerichten keinen Bestand haben
 
Bleibt noch festzustellen: Die Greifswalder Stadtoberen (und nicht nur sie!) haben sich offenbar bereits so tief in die Zeit des Nationalsozialismus verstrickt, daß sie vollkommen normale Sachverhalte schon nicht mehr wahrnehmen. So ist es ein völlig legitimes Mittel, den eigenen Arbeitsmarkt zeitweise, dauerhaft und/oder branchenabhängig zu schützen sowie Fremdarbeiter, pardon, ausländische Arbeitssuchende nur bei Bedarf und dann für einen festumrissenen Zeitraum anzuwerben.
 
Die von der EU-Diktatur verfügte „Freizügigkeit“ läuft diesen Prinzipen zuwider. Und deshalb wird am 1. Mai auf die Straße gegangen, zumal die Verbotsverfügung vor den Gerichten keinen Bestand haben dürfte.
 
 
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 15. April 2011