Aktuell stehen 150.000 aktive Hobbygärtner und Laubenpieper, die über eine Kleingartenzelle verfügen, vor schwerwiegenden Veränderungen. Diese werden nach einem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.12. 2008 bis zum 31.12. 2013 gezwungen sein, entweder ihre Kleinkläranlagen technisch umzurüsten oder über eine dichte, abflusslose Sammelgrube zu verfügen.
Gegenwärtig sind in unserem Bundesland über 1.100 Kleingartenvereine mit nahezu 80.000 Kleingärten zu zählen, wobei die organisierten Kleingärtner eine Pachtfläche von insgesamt etwa 3700 Hektar bewirtschaften. Nach Angaben der Universität Rostock in einer 2006 erschienenen Projektstudie mit dem Titel „Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen – Möglichkeiten der Abwasserentsorgung" kommen noch circa 10.000 bis 15.000 nicht in Vereinen erfaßte Kleingärten hinzu.
Mindesten auf einem Fünftel aller Kleingärten soll derzeit eine wasserrechtlich unsachgerechte Abwasserentsorgung erfolgen. Weitere Schätzungen gehen von bis zu zwei Drittel aller Gartenparzellen aus. Als hätten wir in Mecklenburg und Vorpommern nicht genügend Probleme, wird wieder einmal auf den Rücken der kleinen Leute in einer unzumutbaren Art und Weise eine Politik auf Biegen und Brechen durchgedrückt.
EU gängelt Laubenpieper
Gemäß dem Landeswassergesetz M-V (LWaG M-V) und dem bundesweit gültigem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist das Eindringen von Schadstoffen aus Gebrauchswasser ins Grundwasser strengstens untersagt. Grundlage ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60, welche die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung in Kleingartenanlagen bis in kleinste Detail reglementiert.
Diese strenge Umsetzungsverpflichtung einer EG-Verordnung stellt wiederum ein Beispiel der Fremdbestimmung aus Brüssel dar, wobei Bund und Länder die Rolle des Erfüllungsgehilfen gegen die Interessen des eigenen Volkes und zum Schaden der Kleingärtner einnehmen. Wie schlüssig und sinnvoll solche EU-Diktate sind, haben beispielsweise einst die Vorschriften zum Krümmungsgrad der Salatgurke und der Verbot von Glühbirnen bewiesen.
Und wieder trifft`s die „Kleinen“
Nicht nur, daß allein die Umrüstung bzw. der Einbau von moderneren Abwasserentsorgungsanlagen im Einzelfall mehrere tausend Euro kosten wird. Auch die Entsorgungsgebühren bei Sammelgruben kommen den Gartenfreund teuer zu stehen. Dabei war auch vor 1990 eine ungeklärte Einleitung von Schmutzwasser grundsätzlich untersagt, weshalb sich viele Gartenbesitzer mittels Kleinkläranlagen und Bio-Toiletten behalfen. Diese sollen nun ab 2014 nicht mehr zulässig sein. Insbesondere Rentner und ALG II-Empfänger trifft es besonders hart. Während diese Gruppe der Gartenfreunde nicht einmal an einen Urlaubsausflug denken können, ist für sie die Naherholung in ihrem wohnortnahen Kleingarten umso wichtiger.
Wenn man sich vor Augen hält, daß eine Investitionssumme von 50 Millionen Euro allein für die landesweite Umrüstung der Gartenkleinkläranlagen benötigt wird, so ist es keine Frage, daß viele Laubenpieper ihre Parzelle aufgeben werden. Angesichts dessen mutet es geradezu zynisch an, daß die SPD-CDU-Landesregierung gerade einmal 90.000 Euro im Jahr an Förderung bereit stellt. Gemessen an den Unkosten der Umrüstung wären dies gerade einmal ein paar Euro pro betroffenen Kleingärtner.
Kleingartenwesen im Land droht schleichender Tod
Das bedeutet, daß von der rigiden Anpassungspflicht gerade finanzschwache Mecklenburger und Pommern betroffen sind.Der hohe Organisationsgrad unter Kleingärtnern zeugt von einer wichtigen sozialen Bedeutung, die das Kleingartenwesen in unserem Land besitzt. Die meisten Kleingärtner sind schlichtweg nicht in der Lage - auch wenn sie wollen würden - die Kosten für die Anschaffung und den Einbau modernerer Abwasserentsorgungsanlagen zu finanzieren. Schon jetzt kündigten Kleingärtner an, angesichts dessen ihre Parzelle aufzugeben.
Eine Welle von Aufgaben könnte Dimensionen erreichen, die den Rückgang des traditionellen Kleingartenwesens sowie der landesweiten Laubenkultur unweigerlich zur Folge hätte.
Die NPD fordert deshalb Sofortmaßnahmen zum Erhalt des Kleingartenwesens:
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Indem der Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.12. 2008 derart abgeändert wird, daß die Vorgaben der Gewässerbenutzungsbestimmungen für Grundstücksabwasseranlagen - insbesondere für Kleingartenanlagen - nicht bis spätestens zum 31.12. 2013 umgesetzt werden müssen, wird Handlungsspielraum frei, um nach sozialen Lösungen suchen zu können.
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Beispielsweise könnte der § 1 LWaG M-V, Abs 2 um einen dritten Satz erweitert werden, der eine Ausnahmeregelung für geklärte Abwasserentsorgung beinhaltet, die bereits vor 1990 angewendet wurde.
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Unser Bundesland könnte auch dem Beispiel von Brandenburg folgen, wo funktionierende Kleinkläranlagen genehmigt wurden, indem diese als Teil von Kleingartenbebauungen laut Einigungsvertrag unter Bestandsschutz gestellt worden sind.
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Es könnte eine landesweite Bestandsaufnahme und Planung zur Ausweitung der Wasserschutzgebiete zum ökologischen Ausgleich innerhalb einer Region durchgeführt werden. Denn nicht die Kleingärtner – mit Betonung auf „klein“ – verschmutzen das Grundwasser, sondern Dreckschleudern wie Schweinemastanlagen und Agrarfabriken.
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Eine Verbesserung der Kleinkläranlagen könnte alternativ durch Einbau von Sandfiltern in die Endstufe der Wasserreinigung vor der Verrieselung, in der zusätzlich Frischwasser aus Regenabläufen eingeleitet wird, gewährleistet werden.