Mehrfacher Kinderschänder ist „vermindert schuldfähig“

Am gestrigen Tag verhängte das Landgericht Neubrandenburg ein Urteil, welches bezeichnend ist, wie das derzeitige Staatssystem unsere Kinder schützen will. Verurteilt wurde ein 30 Jahre alter Neubrandenburger zu einer Haftzeit von sechs Jahren und drei Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Kinderschänder hatte während des Prozesses gestanden, über Jahre hinweg vier acht bis 13 Jahre alte Kinder in 20 Fällen brutal vergewaltigt zu haben. Dabei handelte es sich um die Nichte des Täters, seine  beiden Neffen und einem weiteren Jungen.
 
Der vorsitzende Richter erkannte eine „verminderte Schuldfähigkeit“ des Täters an, da er sich in seiner frühen Kindheit eine Hirnschädigung zugezogen hatte. Aufgrund dessen wird der Kinderschänder in eine psychiatrische Haftklinik mit dem Vermerk eingewiesen, solange nicht auf freien Fuß zu kommen, bis Therapeuten ihn als „geheilt“ entlassen.  
 
Arzt riet Kinderschänder, „öfter mit der Freundin zu schlafen“
 
Während des Prozeßverlaufs kam zu Tage, daß sich der Kinderschänder bereits im Tatzeitraum an einen Arzt wandte, der ihm nach dem ersten Kindesmißbrauch helfen sollte. Lapidar soll der Arzt laut Medienberichten geäußert haben, daß der Täter „öfter mit der Freundin schlafen“ solle.
 
Zeitgleich findet am Landgericht ein weiterer Kindesmißbrauchsprozeß statt, zu dem ein Urteil am heutigen Tag gesprochen werden soll. Hierbei handelt es sich um den 26 Jahre alten Kinderschänder, der trotz Führungsaufsicht und „FoKuS“-Kontrolle nicht daran gehindert wurde, Kontakt mit Kindern zu pflegen und sich dann an einen Neunjährigen zu vergehen.
 
Kinderschänder sind nicht therapierbar!
 
Beide Fälle zeigen deutlich, daß es der Justiz und der Politik nicht darum gelegen ist, das eigene Versagen zu analysieren und zukünftig endlich Schritte einzuleiten, damit unsere Kinder vor solchen Perversen geschützt werden können. Schon 2001 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, Kinderschänder „wegzuschließen – und zwar für immer!“ Seitdem hat sich an der Rechtsprechung jedoch kaum etwas geändert. 2009 zählte das Bundeskriminalamt 11.319 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, wohl bei deutlich über 100 000 Fällen.
 
Auch im Fall des 30jährigen verurteilten Neubrandenburger Kinderschänders setzt die Justiz wieder einmal auf die Therapierbarkeit solcher Subjekte.
 
NPD-Forderung dringender den je: „Todesstrafe für Kinderschänder – Volksabstimmung jetzt!“
 
Über den nach wie vor laxen Umgang mit tickenden Zeitbomben zeigte sich der Ferdinandshofer NPD-Politiker und Familienvater Tino Müller schockiert:
 
„Die Rückfallgefahr für sadistische Kinderschänder, die sich an den Qualen ihrer Opfer ergötzen, und somit auch für die am Neubrandenburger Landgericht angeklagten Kinderschänder, die seit ihrer Jugend Kinder mißbrauchen und selbst vor eigenen Familienangehörigen nicht Halt machten, ist unumstritten besonders hoch. Trotzalledem sollen früher oder später diese Kreaturen wieder auf die Menschheit losgelassen werden, obwohl man bereits jetzt weiß, daß sie stets immer eine Gefahr für unsere Kinder bleiben werden und ein Restrisiko für Rückfalltaten nie ausgeschlossen werden kann.“
 
Tino Müller appellierte an alle volkstreuen Kräfte, weiterhin den Druck auf das System zu erhöhen und sich für den Ausbau des Kinderschutzes einzusetzen:
 
„Die NPD gibt sich aber nicht mit Therapien für Kinderschänder zufrieden. Unserer Meinung nach, werden somit solche Individuen nur konserviert. Wir Nationalen wollen den größtmöglichen Schutz für unsere Kinder – und dies SOFORT! Es ist daher notwendig, daß alle Volkstreuen weiterhin in ihrem Wohnort die Augen offen halten, auf Gemeindeebene für einen verbesserten Kinderschutz einstehen und insbesondere in der Lokalpolitik eine verstärkte Aufklärungsarbeit gegen Kindesmißbrauch fordern.
 
Die NPD hält dringender denn je die Forderung aufrecht, daß das Volk über den Umgang mit der Todesstrafe für Kinderschänder abstimmen soll. Solange das Volk nicht darüber abstimmen kann, werden wir nicht ruhen.“
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. Dezember 2010