Ab sofort ist es möglich, Bürgereingaben, Bitten, Beschwerden oder auch Gesuche um Amtshilfe auf elektronischem Weg an den Petitionsausschuß des Landtages zu senden. Ein entsprechendes Formular wurde nunmehr unter folgender Adresse technisch eingerichtet:
https://www.petition.landtag-mv.de
Das langjährige Mitglied im Petitionsausschuß Tino Müller meint hierzu: „
Mit der elektronischen Petition ist endlich die Möglichkeit geschaffen worden, unkompliziert und auf direktem Weg persönliche Anliegen an den Petitionsausschuß zu richten. NPD-Volksvertreter bemerken insbesondere bei Bürgersprechstunden das Ausmaß an Unmut, Ärger und Zorn gegen vorherrschende Mißstände im Land. Wir ermutigen die Bürger in jedem Fall, Eingaben auch an den Landtag zu schicken, über die der Petitionsausschuß dann berät.
Im Petitionsausschuß verleiht die NPD dann dem Bürgeranliegen mit ihrer Stimme Gewicht. Michael Andrejewski und ich setzen uns dann im Rahmen der Ausschußberatung dafür ein, daß die verantwortlichen Landespolitiker die jeweilige Petition auf den Schreibtisch bekommen. Die NPD setzt sich dafür ein, daß die Notlage vieler Landsleute nicht im Verborgenen bleibt und die verantwortlichen Politiker endlich in die Verantwortung genommen werden.“
Das Petitionsrecht
Auf der Grundlage des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes (PetBüG M-V) sowie der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (GOLT) sind Petitionen folgendermaßen definiert:
„Petitionen sind Eingaben, mit denen Vorschläge, Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden, die im Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, stehen oder Vorschläge zur Gesetzgebung enthalten.
Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.
Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.“ |
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Erstellt am Dienstag, 14. September 2010