Forderung bleibt: Alles auf den Tisch!

Wohl keine komplette Einsicht gibt es in die Rechnungen für den Großeinsatz der Polizei anläßlich des Besuchs vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush in M/V. Diesen Standpunkt vertritt neben dem Innenministerium das Schweriner Verwaltungsgericht.  
 
Behandelt wird dabei die schon länger anhängige Klage eines Mannes aus Baden-Württemberg, der zur Zeit in der JVA Bruchsal eine langjährige Haftstrafe verbüßt. Er beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das nach und nach auf Bundesebene und in den Ländern eingeführt worden ist. Das IFG verpflichtet Behörden dazu, Bürgern Daten zugänglich zu machen.  
 
Der Häftling möchte die Rechnungen einsehen, die das Innenministerium aus anderen Bundesländern erreichten. Die Dokumente sollen ihm dabei in ungeschwärztem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Das verweigert ihm die Behörde bislang. Sie verweist stattdessen auf zwei Kleine Anfragen. Aus ihnen gingen die entsprechenden Angaben hervor.  
 
Die Anfragen wurden von der NPD-Fraktion gestellt und können hier und hier abgerufen werden. Die Gesamtsumme für den Schutz des Kriegstreibers wird dabei auf 8,7 Millionen Euro beziffert. Mittlerweile wurde bekannt, daß aus Berlin eine weitere Teilrechnung in Höhe von 14.000 Euro eingegangen ist.
 
Datenherausgabe: Elf Länder stellen sich quer
 
Das Verwaltungsgericht Schwerin stützt die Auffassung des Hauses Caffier und merkt einschränkend an: Informationen dürfen dann nicht herausgegeben werden, sobald andere Bundesländer betroffen sind und diese sich nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden erklären. Im vorliegenden Fall lehnen Richter Michael Skeries zufolge elf Länder die Herausgabe der Rechnungen generell ab; Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin hätten sich bereiterklärt, die Summe der Gesamtkosten zu veröffentlichen.       
 
Sein Urteil zur Klage will das Schweriner VG am 8. September bekanntgeben, nachdem die Behörde die Verhandlung im März 2010 ausgesetzt hatte. Schon damals folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation des Innenministeriums.   Dessen Pressesprecherin kommentierte das Anliegen von Thomas Meyer-Falk, so heißt der Kläger, laut Tageszeitung (21.08.2010) übrigens mit den Worten: „Da sieht man mal, welche Blüten dieses Informationsfreiheitsgesetz so treibt!“ – besser kann die Arroganz der Macht eigentlich nicht zum Ausdruck gebracht werden, zumal auch die meisten anderen Bundesländer über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen.
 
Vor der kürzlich stattgefundenen Verhandlung erklärte der Rechtsbeistand des Klägers erneut, sein Mandant wolle Originalrechnungen sehen, weshalb er alle Vergleichsangebote des Gerichts abgelehnt habe. Da kann man nur sagen: Dranbleiben! Die NPD-Landtagsfraktion ihrerseits wird sich nunmehr erkundigen, wie ernst das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern von den Mächtigen genommen wird. 
zurück | drucken Erstellt am Montag, 30. August 2010