Vorsorge-Untersuchungen: NPD Schrittmacher

Die Meldepflicht für Kinder-Vorsorge-Untersuchungen ist in M/V gesetzlich geregelt. Die Diskussion um zielführende Maßnahmen hatte die NPD beizeiten mit einem Gesetzentwurf angefacht.  
 
2009 nahmen Jungen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern an über 87.000 Vorsorge-Untersuchungen teil. Diese Zahl meldeten Kinderärzte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (www.lagus.mv-regierung.de).
 
24.000 Erinnerungsschreiben mußte die Gesundheitsbehörde dabei laut Direktor Dr. Heiko Will im vergangenen Jahr verschicken. Die Eltern hatten die entsprechenden Termine schlichtweg vergessen.  In 24 Fällen konnten Kindeswohlgefährdungen festgestellt werden. Immerhin, so Will, hat sich die Teilnahme an den Untersuchungen infolge der schriftlichen Erinnerungen seit 2008 im Land um ein Fünftel erhöht. In keinem anderen Bundesland würden Mädchen und Jungen so früh durch Ärzte begutachtet wie in MV (OZ, 23.07.2010).
 
Bereits im Mai 2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt
 
Die NPD-Landtagsfraktion hatte sich um das Thema Kindeswohl beizeiten gekümmert. Aufgerüttelt durch entsprechende Fälle von Vernachlässigung, legten die Nationalen einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Sie forderten eine verbindliche Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zu sechs Jahren. Zu diesem Zweck sollte das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine entsprechende Änderung erfahren.
 
Den NPD-Vorstellungen zufolge sollte eine zentrale („Screening“) Stelle eingerichtet werden. Diese hätte jene Kinder bzw. Eltern ermittelt, die nicht an einer für ihr jeweiliges Alter vorgesehenen Untersuchung teilnahmen. Zunächst wären die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufgefordert worden, die Untersuchung nachzuholen. Wäre dies nicht erfolgt, hätten sich die zuständigen Gesundheitsämter informieren und notfalls das Jugendamt einschalten können. Der seinerzeit eingebrachte Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden.  
 
Ärzte und Krankenhäuser melden Ergebnisse an Landesamt
 
Nur wenige Monate nach dieser Initiative brüstete sich die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Dr. Marianne Linke, mit einem Gesetzentwurf, der vorsähe, „das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst so zu ändern, daß die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder verbindlich werden.“ Zuvor hatten auch die SED-Nachfolger gegen den Gesetzesvorstoß der Volkstreuen gestimmt, wobei diese Vorgehensweise für Eingeweihte nichts Neues darstellt: Auch in anderen Parlamenten der BRD werden Vorstöße der NPD zunächst abgelehnt, um sie dann in gleicher oder etwas abgeänderter Form als eigenes Werk neu einzubringen.  
 
Im Oktober 2008 wurde dann das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) novelliert. Seitdem sind sämtliche Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, die Untersuchungen an das Lagus zu melden. Die Daten werden mit den Angaben des Zentralen Informationsregisters verglichen. Damit ist M/V schon ein gutes Stück weiter als Schleswig-Holstein. Dort unterliegen die Ärzte keiner Meldepflicht für die Vorsorgeuntersuchungen.
 
Hier noch einmal ein
Überblick über die Vorsorge-Untersuchungen
 
U 2            3. bis 10. Lebenstag
U 3            4. bis 5. Lebenswoche
U 4            3. bis 4. Lebensmonat
U 5            6. bis 7. Lebensmonat
U 6            10. bis 12. Lebensmonat
U 7            21. bis 24. Lebensmonat
U 7a          34. bis 36. Lebensmonat
U 8            46. bis 48. Lebensmonat
U 9            60. bis 64. Lebensmonat
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 25. August 2010