Kinderpornographie: Unglaubliches Urteil

Bei Besitz von Kinderpornos muß Beamten nicht zwangsläufig die Entlassung drohen. So einen Urteilsspruch, der jedem gesunden Empfinden widerspricht, fällte jüngst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
 
Beamte sind in ihrem Privatleben nicht anders als andere Bürger zu behandeln, so die Entscheidung. Zwar sei der Besitz von Kinderpornos ein „außerdienstliches Vergehen“; ob dies aber gleich die Entfernung aus dem Dienst rechtfertige, muß laut BVG im Einzelfall geprüft werden. Als Strafe reichten beispielsweise Gehaltskürzungen aus.
 
Geklagt hatten ein Lehrer (!) aus Hamburg und ein Zollbeamter aus dem Saarland. Die Personen luden auf ihre privaten Rechner kinderpornographische Daten, weshalb sie zu Geldstrafen von 60 je 50 Euro und 150 Tagessätzen verurteilt worden waren. In Haftstrafen umgerechnet ergäbe das zwei Jahre und fünf Monate
Ihre jeweiligen Dienstherren, die Länder, wollten nicht lange fackeln und sie aus dem Dienst entfernen. Das BVG wertete den Besitz besagter Dateien zwar als klaren Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten, da die Nachfrage nach Kinderpornographie indirekt zum Mißbrauch beitrage. Die disziplinarrechtlichen Folgen seien aber im Einzelfall zu prüfen.  
 
Der Lehrer beging die Taten 2001 und 2002. Seinerzeit, so die Argumentation der Richter, wurde für den Besitz von Kinderpornographie höchstens ein Jahr Gefängnis verhängt (seit 2003 beläuft sich die Höchststrafe auf zwei Jahre). In Disziplinarrecht übersetzt, erklärten die Richter weiter, könnte dies nur in Ausnahmefällen eine Entlassung bedeuten. Ob die Bewertung für einen Lehrer nach dem neuen Strafmaß anders ausfallen würde, ließen die Leipziger Richter offen. Im Fall des Zollbeamten galt schon das höhere Strafmaß; dafür sei aber die Nähe zum Beruf gering. Beide Fälle sollen die Vorinstanzen, die Oberverwaltungsgerichte in Hamburg und Saarlouis, nun nochmals prüfen.    
 
Mißbrauch zumindest indirekt unterstützt
 
Was sagen unsere Nachbarn dazu? Groß fündig geworden sind wir nicht. Immerhin eine Stimme fischten wir aber aus dem weltweiten Netz. Auf www.polskaweb.eu heißt es unter der Leitzeile „Richter stärken Kinderporno-Beamte“ unter anderem: „Besitzer von Kinderpornos sind in der Regel als eine potentielle Gefahrenquelle für Kinder und Jugendliche anzusehen. Wenn ein Lehrer solche Verbrechen an Kindern auf seinem Computer hortet, um sich hierdurch sogar sexuell zu stimulieren, hat er sich selbst schon zum Verbrecher gemacht. Denn er unterstützt … den Mißbrauch von kleinen Kindern durch den Erwerb solcher Filme und Fotos. Das so ein Mensch es überhaupt noch wagt, gegen seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zu klagen, wo er als Lehrer vorzüglichen Zugang gerade zu jungen Menschen hat, ist genauso wenig moralisch nachvollziehbar wie die Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts.“ 
 
NPD mit mehreren Vorstößen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
 
Um einen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu leisten, hat sich die NPD-Landtagsfraktion in der laufenden Legislaturperiode mehrfach dafür eingesetzt, ein Zentralregister für Sexualstraftäter einzurichten. Die Drucksachen finden Sie hier und hier. Des weiteren forderten die Nationalen, „daß sexuelle oder pornographische Straftaten, die an Kindern begangen wurden, nicht verjähren.“ (Drucksache 5/2152). Die Alt-Parteien lehnten auch diese NPD-Vorstöße ab.
 
Die Herrschenden befassen sich lieber mit sittlich-moralisch sowie fachlich einwandfreien Kindergärtnerinnen oder Fußballtrainern, die aus ihrer Sicht die verkehrten politischen Ansichten pflegen und die es deshalb verdient haben, aus ihren Arbeitsstellen bzw. Ämtern gedrängt zu werden. Wie lange sich das Volk solche Schieflagen und Mißstände noch bieten lassen wird, bleibt abzuwarten. Mit der DDR ging es ja zuletzt auch rasend schnell bergab …
 
Die Adresse des Bundesverwaltungsgerichts lautet:
BVG, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig oder Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig (der für die Urteile verantwortliche Richter heißt Georg Herbert).
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 24. August 2010