Von der Volkszählung zum Zensusgesetz

Für 2011 hat die Bundesregierung die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, genannt Zensus, angeordnet. Die Bestimmung von Erhebungsstellen und das Nähere zur Organisation der einzelnen vorzunehmenden Maßnahmen und Erhebungen überläßt der Bund den Gesetzgebern der Länder, weshalb am 18. Dezember 2009 der hiesige Landtag von Mecklenburg Vorpommern den „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 in Mecklenburg-Vorpommern“ behandelte.

Die Durchführung des Zensus 2011 ist alternativlos. Streng nach EU-Vorgabe sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, nationale Zensusgesetze zu erlassen und alle zehn Jahre Volkszählungen durchzuführen. Dabei haben die Zensusmaßnahmen nur noch wenig mit Volkszählungen zur Anpassung der Bevölkerungsstatistik zu tun. In der Regel wird heutzutage nicht nur eine reine Personenzählung durchgeführt, sondern es werden auch Datenerhebungen aus privaten und häuslichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfaßt und ausgewertet. Der Staat orwellscher Prägung möchte nämlich soviel wie irgend möglich über seine „Untertanen“ in Erfahrung bringen….

Zensus 2011 - Teures Unterfangen

Die bundesweiten Gesamtkosten werden sich nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder auf etwa 721,81 Millionen Euro belaufen. Auf den Bund entfallen hierbei 44,81 Millionen und auf die Länder ungefähr 677 Millionen Euro, wobei sich der Bund an den Länderkosten mit 250 Millionen beteiligen wird. Mecklenburg-Vorpommern wird mit etwa 12,9 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Den Kommunen werden die Aufwendungen, die sie  durch die Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen und den Einsatz von Erhebungsbeauftragten haben, von Landesseite erstattet.

Dabei ist offen, ob diese bisherig veranschlagten Kosten überhaupt ausreichen werden.  Die Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro, die zum Teil im Landesdoppelhaushalt 2010/2011 veranschlagt worden sind, sollen an die Kommunen zum Ausgleich des finanziellen Mehraufwands gezahlt werden. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern ermittelte bereits den eventuellen Personalaufwand, obwohl die Gemeinden im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung bestimmen, wer in der örtlichen Erhebungsstelle arbeitet. Aber auch nach der Volkszählung bleibe es laut statistischem Landesamt in den Melderegistern der Kommunen bei teilweise falschen Einwohnerzahlen. Denn die durch die Volkszählung ermittelten Datensätze und Ergebnisse dürfen nicht an die Kommunen weitergeben werden.

Bürger müssen private Details offenlegen

Das Zensusausführungsgesetz ist im Volk weitestgehend unbekannt. Demgegenüber gehen die staatlichen verantwortlichen Stellen von einer guten Kooperation der Bürger aus und das eine größt mögliche Akzeptanz im Volk zum Zensus 2011 vorherrscht. Oft wissen die Beteiligten aber gar nicht, daß sie zu einer Teilnahme verpflichtet sind, etwa wenn Fragen zur Wohnungsgröße gestellt werden. Bei einem Teil der Mecklenburger und Pommern - neun Prozent - werden weitere persönliche Daten zu Bildung, Erwerbstätigkeit etc. erfaßt, wobei die Erhebungsbeauftragten ins Haus kommen. Wer für diese Stichproben ausgewählt wird, ist zur Auskunft per Gesetz verpflichtet. Wer dem nicht nachkommt, muß, da eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist, mit Bußgeldern rechnen. Bürgerliche Verweigerungen bleiben solange Ordnungswidrigkeiten, bis der volle Verwaltungszwang durchgesetzt wird.

Die Proteste bei dem letzten Zensus in der AltBRD 1987 bewiesen (in der DDR  fand diese 1981 statt), daß nicht wenige sich weigern, dem Staat alles aus ihren Lebensgewohnheiten und –umständen preis zu geben. Im Volk herrschte berechtigterweise eine gewisse Skepsis gegenüber den Befragungen vor, die bei manchen restriktiven Behördenverhalten noch genährt wurden. Letztendlich wurden nicht weniger als 1,1 Millionen unausgefüllte Erhebungsbögen im Zuge des BRD-Zensus bilanziert.

Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit

Vor wenigen Wochen reichten bereits Bürgerrechtler eine 13.000 Unterschriften umfassende Beschwerde gegen das Zensusgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Unterstützt von Datenschützern, die das Gesetz für verfassungswidrig halten, wird hauptsächlich ein Mangel an Datenschutz kritisiert. Für den Zensus 2011 werden Daten von Meldeämtern, Liegenschaftskatastern und der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Die gesammelten Daten erhalten demgemäß eine Personenkennziffer, die bis zu vier Jahren hinaus Auskünfte über die Lebensverhältnisse eines Bürgers geben können.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen ungeachtet dessen die Erhebungen mit der Auswertung von Meldeämterdaten ab dem 01. November beginnen. Man darf gespannt sein, ob sich die Bürger willentlich zum gläsernen Menschen machen lassen und nicht den Verantwortlichen des Zensus 2011 - die EU-hörigen Parteienpolitiker von CDU bis DieLinke – dann entgegnen werden: „Zählt nicht uns – sondern zählt lieber Eure Tage!“…
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. Juli 2010