Sextäter: Freiheit vor Sicherheit?

Zwei Sextäter wurden jüngst aus der Haftanstalt in Lübeck entlassen. Zum Thema hat die NPD-Fraktion im Landtag schon mehrere Anträge gestellt.
 
Das Oberlandesgericht Schleswig ordnete kürzlich die Freilassung von Franz-Joachim S. (70) und Burghart P. (66) an. Obgleich Gutachter „beide noch immer für höchst gefährlich, aggressiv und untherapierbar“ halten (Ostsee-Zeitung, 17.07.2010), folgte die Behörde dem Grundsatzentscheid des „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ (EuGH) vom Mai 2010.
 
Geklagt hatte ein 52jähriger, der in der BRD mehrfach wegen Gewaltverbrechen verurteilt worden war, zuletzt 1986 zu fünf Jahren wegen versuchtem Raubmord - verbunden mit anschließender Sicherungsverwahrung, die damals auf zehn Jahre begrenzt war. 2001 hätte der Mann auf freien Fuß gesetzt werden müssen, wobei die Sicherheitsverwahrung im Frühjahr jenes Jahres auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. 
 
Entlassene Sextäter sind schwere Kaliber
 
Zur Erinnerung: 1998 erfolgte hierzulande eine Änderung des Strafgesetzbuches: Durch die Neufassung wurde die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (also maximal zehn Jahre) aufgehoben. Seitdem ist es möglich, als besonders gefährlich eingestufte Verbrecher auf unbegrenzte Zeit zu inhaftieren. Das Bundesverfassungsgericht billigte 2004 diese Praxis. Die Sicherungsverwahrung, so die Karlsruher Richter, sei keine Strafe, sondern eine „Maßregel zur Besserung und Sicherung.“ Das Rückwirkungsverbot für Strafen sei deshalb hier nicht anwendbar. Der EuGH hingegen betrachtet die Sicherungsverwahrung als Freiheitsentzug. Die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung wird für unzulässig erklärt. Sie stelle letzten Endes auch eine Strafe dar und Strafen dürften nicht rückwirkend verhängt werden, wenn es das Gesetz zum Zeitpunkt der Erstverurteilung noch nicht gab. 
 
Der Beschluß des EuGH gilt auch für die oben genannten Sextäter. S. saß seit 1994 wegen sexueller Nötigung und brutaler Vergewaltigungen in Haft; P., 1990 verurteilt, hatte mehrere junge Mädchen vergewaltigt. Beide sollen inzwischen in einer Mietwohnung in Lübeck untergekommen sein und werden, wie es hieß, von der Polizei observiert. Die Verantwortlichen in Lübeck und in Nordwestmecklenburg versicherten, alles zu tun, um die Bevölkerung vor Übergriffen zu schützen.
 
Unter dem Strich stehen jetzt aber freigelassene Personen, die von Gutachtern als unverändert gefährlich eingestuft werden. Freiheit von Einzelnen gegen die Sicherheit der Bevölkerung? 
 
NPD-Vorstöße zum Thema Sexualstraftäter
 
Die NPD-Landtagsfraktion hat zum Thema Kinder- und Jugendschutz unter besonderer Berücksichtung gefährlicher Straftäter seit 2007 schon mehrere Anträge gestellt. So haben die Nationalen zweimal die Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter gefordert. Das Register sollte der Überprüfung von Mitarbeitern in Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche jeder Art dienen. Mit dem Verzeichnis, so die Vorstellungen der Nationalen, „könnten sich Personalräte oder andere Gremien in Erziehungseinrichtungen bereits im Vorfeld von Bewerbungsgesprächen über den Leumund der Bewerber … informieren“ (Drucksachen 5/469 und 5/1480).

Zuvor, im März 2007, hatte der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, zum Thema „Sexualstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern“ eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Auf die Frage, wie viele vorbestrafte Kinderschänder im Land gemeldet seien, erhielt er eine Antwort, die dazu angetan ist, einem auch heute noch einen kalten Schauer über den Rücken zu jagen: „Für die bezeichneten Straftäter besteht keine besondere Meldepflicht.“ Auch finde „eine regelmäßige Erhebung rückfallstatistischer Daten … nicht statt.“
 
Keine Verjährung von Sexualstraftaten!
 
Mittlerweile ist die Öffentlichkeit noch stärker sensibilisiert. Über kurz oder lang wird der Druck auf die Regierenden auch in Sachen Sexualstraftäter zunehmen. Skandalös ist dabei die hierzulande geltende Regelung, nach der sexueller Mißbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers verjährt (bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung beläuft sich die Frist auf 20 Jahre). Die NPD forderte 2009 von den Verantwortlichen in einem Antrag, die Verjährung von Sexualstraftaten aufzuheben. Dazu sollte die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative ergreifen. „Es ist schon unerträglich, daß in solchen schweren Fällen sexuellen Mißbrauchs von Kindern nicht, wie von der NPD gefordert, die Todesstrafe den größtmöglichen Opferschutz gewährt. Die relativ kurzen Verjährungsfristen verhöhnen erst recht jene Opfer, die dies ein Leben lang sind“, heißt es in der Antragsbegründung, wobei die Schweiz als Richtschnur angesehen wird. Hier sprachen sich die Bürger in einer Volksinitiative für die Unverjährbarkeit solcher Straftaten aus.
 
Wann aber wacht Deutschland endlich auf?
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. Juli 2010