Generöse Zahlungen an Minderheit

Von den Geldern aus dem so genannten Mauergrundstücksfonds profitierte in Mecklenburg-Vorpommern bislang schwerpunktmäßig der Landesverband der Jüdischen Gemeinden.  
 
Im Zuge von Mauerbau und Ausbau der innerdeutschen Grenze kam es seitens des SED-Regimes zu Enteignungen und Zwangsverkäufen von Grundstücken und Gebäuden. Die Maßnahmen erfolgten auf der Grundlage des DDR-Verteidigungsgesetzes. Indem die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken abgeschrieben, mit der Entschädigung verrechnet wurden, gingen die Eigentümer häufig nahezu leer aus.

Nach Ende der DDR betrachtete sich die Bundesrepublik als deren Rechtsnachfolgerin. Sie erließ das so genannte Mauergrundstücksgesetz. Nunmehr können ehemalige Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger ihre früheren, jetzt bundeseigenen Mauer- und Grenzgrundstücke zu 25 vom Hundert des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwerben, sofern sie der Bund nicht für dringend eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern will.
 
710.000 Euro aus Mauergrundstücksfonds
 
Mit dem Gesetz wurde gleichzeitig ein Fonds geschaffen, der zur Förderung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Zwecke im so genannten Beitrittsgebiet dient – eine äußerst weitgefaßte Formulierung. In M/V kam es zur Sanierung der Klosteranlage Dobbertin, wobei die Höhe der Zuweisung für die 2005 abgeschlossene Maßnahme 515.000 Euro betrug. Das Gros der Zuwendungen erhielt dann der Landesverband der Jüdischen Gemeinden. Für die Einrichtung des Jüdischen Gemeindezentrums der Hansestadt Rostock gab’s aus dem Mauergrundstücksfonds rund 110.000 Euro (510.000 Euro zahlte die permanent auf dem  Zahnfleisch krauchende Hansestadt Rostock). Für den Bau des Jüdischen Gemeindezentrums der Landeshauptstadt Schwerin fanden aus dem Fonds dann 600.000 Euro Verwendung.    
 
Irrwitziger Schuldkult
 
Und das für einen Landesverband, dessen Mitgliederzahl sich gegenüber anderen Gemeinschaften wie ein eher schmächtiger Zwerg ausnimmt. Rund 1.800 Mitglieder zählen die Gemeinden in Schwerin, Rostock und Wismar.  
 
Letztlich sind die Zuwendungen ebenso Bestandteil eines irrwitzigen Schuldkults wie auch der Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 14. Juni 1996. In ihm wurde die Höhe der jährlichen Zuwendungen zunächst auf 480.000 DM festgesetzt, um dann ab 2001 die Höhe von 580.000 DM zu erreichen. Nach fünf Jahren wiederum steigerten sich die Jahreszuschüsse auf Kosten des Steuerzahlers von 296.000 Euro schrittweise auf nunmehr satte 355.000 Euro.
 
NPD-Antrag für diese Landtagswoche
 
Die NPD-Landtagsfraktion hat für die laufende Landtagswoche einen Antrag eingebracht, dessen Forderung lautet, den am 14. Juni 1996 geschlossenen Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in M/V  im Zuge der für dieses Jahr anberaumten Verlängerungsverhandlungen nicht zu erneuern. Die Exklusivität in der Behandlung „kann in Zeiten der vorherrschenden fiskalischen und volkswirtschaftlichen Notsituation nicht länger aufrechterhalten werden“, heißt es in der Antragsbegründung (Drucksache 5/3479).
 
Profitiert jetzt vom Fonds endlich der Sport?
 
Jetzt, da die jüdische Logistik im Land in Gestalt von Gemeindezentren einmal mehr steht, dürfen auch andere wieder Ansprüche an die Zuteilung von Mitteln aus dem Mauergrundstücksfonds stellen. Der aktuelle Anteil des Landes M-V beträgt 898.500 Euro, was 11,98 Prozent der auszukehrenden Summe entspricht. Nach derzeitigem Stand wird davon der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. profitieren. Der LSB benötigt das Geld für den Erwerb der Liegenschaft „Yachthafen Warnemünde“, wo er eine Sportschule betreibt. Die Grundlage, nahe eines einzigartigen Segelreviers den Jugendleistungssport noch stärker zu fördern, wäre somit gegeben. Na dann: Sport frei! Es sei denn, besagte Minderheit funkt noch dazwischen und meldet ihrerseits Ansprüche an.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Juni 2010