Im Brennpunkt: Dienstsport bei der Polizei

Mit dem Thema „Polizeilicher Dienstsport“ befaßt sich eine Kleine Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller.

Der Vorstoß Müllers bezog sich auf die Kritik von Michael Silkeit, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, an den Dienstsportplänen des Innenministers Lorenz Caffier (CDU). Dieser sorgt mit dem Entwurf eines entsprechenden Erlasses für Aufregung bei der Gewerkschaft. Neben (mehr) obligatorischem Dienstsport soll den Beamten eine gesunde Ernährung und eine entsprechend solide Lebensweise auferlegt werden. Silkeit betrachtet dieses Ansinnen als Eingriff in die Privatsphäre.

Auch sieht er es als unsinnig an, den Beamten mehr körperliche Betätigung abzuverlangen – schon jetzt stünden zu wenige Kräfte zur Verfügung, um den Dienst auf der Straße entsprechend absichern zu können. Viele Inspektionen im ländlichen Raum besäßen kaum die Möglichkeit, auf gut ausgestatteten Sportanlagen zu trainieren, weil diese nicht erreichbar seien.

„In den vergangenen zehn Jahren wurden aus Kostengründen systematisch Verträge mit Schwimmhallen und Sportplätzen aufgekündigt, so daß die Beamten heute gar keine Möglichkeit mehr haben, Dienstsport zu betreiben“, gab die Schweriner Volkszeitung Silkeit wider. Recht muß man Silkeit auf jedem Fall geben, wenn er fordert, nicht die Alten immer „fitter“ zu machen, sondern für entsprechenden Nachwuchs zu sorgen.

„Alles schick“ – aus Sicht der Landesregierung

Tino Müller griff die Problematik auf und wollte nunmehr in Erfahrung bringen, wie sich die Landesregierung zu den Kritikpunkten positioniert. Die Antwort strotzt nur so von blumig formulierten Allgemeinplätzen. Denn wer weiß nicht, daß „zur Bewältigung der hohen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes … eine überdurchschnittlich hohe körperliche Fitness aller Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten unverzichtbar“ ist. In dieselbe Kategorie gehört der Satz: „Das Land als Dienstherr unterstützt die Beamten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht durch die Anordnung, Ermöglichung und Förderung von regelmäßigem Dienstsport.“

Des weiteren sind der Landesregierung „keine Polizeidienststellen bekannt, die hinsichtlich der Ausübung des Dienstsports besonders benachteiligt sind.“ Der Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft sieht das ein wenig anders, woraus sich die Frage ergibt, welche Informationen nun die handfesten sind. Die vollständige Anfrage können Sie hier einsehen (Drucksache 5/3348).

In einer Folgeanfrage wird Müller der Landesregierung wegen Silkeits Äußerungen nochmals auf den Zahn fühlen und sich erkundigen, ob die vorgehaltenen Kapazitäten für ausreichend gehalten werden und in welchen Sportstätten sich Engpässe bei den Nutzungszeiten ergeben.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. April 2010