Arbeitslosenverband gerät in Erklärungsnot

„Wasser predigen, Wein saufen“

Der Arbeitslosenverband Mecklenburg-Vorpommern (ALV-MV), der unwidersprochen der Partei „Die Linke“ nahesteht, bekräftigt immer und immer wieder laufend die Forderung nach einem Mindestlohn und gibt sich als Interessenvertreter und Fürsprecher der Er-werbslosen und von Erwerbslosigkeit Bedrohten. Doch nun haben sich die Funktionäre des Arbeitslosenverbandes mit Ausbeutungsproblemen in den eigenen Reihen auseinanderzusetzen, die die „Gerechtigkeitsstreiter“ in einem anderen Licht erscheinen lassen.  

Nachdem bekannt wurde, daß der Arbeitslosenverband bei der Bezahlung einiger Mitar-beiter besonders sparsam vorging und Stundenlöhne in Höhe von 1,90 Euro zahlte, ist das Ansehen des Verbandes stark angekratzt. Da der Verband zudem seine Arbeit zum großen Teil aus Steuermittel finanziert, mußte sich deren Landesvorsitzender jetzt vor dem Sozialausschuß des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in einer nichtöffentlichen Sitzung erklären.    

Jörg Böhm, Landesvorsitzender des Arbeitslosenverbandes in Mecklenburg Vorpommern und Mitarbeiter der Landtagsfraktion „Die Linke“, geriet vor dem Ausschuß in Erklärungs-not und gestand die Bezahlung von sittenwidrigen Löhnen bei vielen Geringfügigbeschäftigten des Verbandes als Fehler ein. Doch scheinbar treibt der Ver-band seine zynische Politik weiter. Denn während der Verband und sein Vorsitzender nach außen hin die Bezahlung von sittenwidrigen Löhnen als Fehler zugibt, scheinen die Beteuerungen in Wirklichkeit nicht allzu ernst gemeint zu sein. So hat es den Anschein, daß durch Taschenspielertricks (offizielle Stundenreduzierung u. a.) die Bruttolöhne von Geringverdienern künstlich hochgeschraubt, in der Realität weiterhin weitestgehend unverändert bleiben. Und in dieser Situation hilft den Mitarbeitern auch nicht der für den Arbeitslosenverband geltende Tarifvertrag. Denn durch Öffnungsklauseln wurde bei den Mitarbeitern mit Hungerlöhnen davon abgewichen, ganz nach dem Motto „Wir wollen die Menschen in Arbeit bringen“. Die Beschwichtigungen von Jörg Böhm erscheinen in diesem Zusammenhang deshalb wenig glaubwürdig. Denn eine Rechtfertigung der Zahlung eines Stundenlohnes von 1,90 Euro an eine Angestellte mit der vorherigen Festlegung einer 12-Stündigen wöchentlichen Arbeitszeit für 100,00 Euro Monatsgehalt beweist doch den wahren politischen Anspruch des Verbandes. Das Umrechnen auf einen Stundenlohn war dem Mitarbeiter der Landtagsfraktion „Die Linke“ wohl zu kompliziert. Im Ergebnis hat es der Verband zu verantworten, daß eine Bürokauffrau aus Stralsund acht Monate lang mit einer menschenunwürdigen Vergütung beschäftigt wurde.

Wie dieser Fall an die Öffentlichkeit kam ist unklar, die ARGE Stralsund sowie der ALV MV bestreiten eine Veröffentlichung. "Man habe sich außergerichtlich geeinigt" betonen beide. Geräusch sollte wohl einmal mehr ein Skandal unter den Teppich gekehrt werden.

Die rechtlichen Konsequenzen für den ALV sind allerdings gering: die Erhöhung des Stundenlohns seiner geringfügig Beschäftigten auf etwa 5,00 Euro, was der Hälfte der ALV-Mindestlohnforderung von 10,00 Euro die Stunde entspricht, sowie eine Zahlung an die ARGE Stralsund.

Die Linken haben in Wahlkämpfen ein sehr bemerkenswertes Zitat von Platon verwendet und neigen dazu, dieses am Besten umzusetzen: „Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit“ (Platon).

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 30. März 2010