Schwarze und Gelbe konnten einst genüßlich zusehen, wie die SPD, die auf Hartz IV faktisch Urheberrecht beanspruchen kann, in der Wählergunst abschmierte. Jetzt sind CDU und FDP selbst an der Macht. Zumindest die Christdemokraten wissen, daß sie der Wähler bei weiteren offensichtlichen sozialpolitischen Sauereien mindestens einen Kopf kürzer machen würde, was der FDP den jüngsten Umfragen zufolge bereits widerfuhr. Jetzt soll auf maßgebliches Betreiben der CDU das Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher erhöht werden.
Derzeitiger Zustand benachteiligt Ältere
Die NPD-Landtagsfraktion verwies auf eine Schieflage im schnell zusammengeschusterten Flickenteppich Hartz IV schon vor über zwei Jahren. In einem Antrag forderte sie die Gleichbehandlung arbeitsunfähiger Hilfebedürftiger beim Schonvermögen, indem die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch XII denen im SGB II angepaßt werden sollten (
Drucksache 5/1202). Der Ist-Stand bedeutet einen Schlag ins Gesicht vor allem jener, die ein hartes Arbeitsleben hinter sich haben oder deren Knochen so kaputt sind, daß sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, weil sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Wird ein arbeitsfähiger Erwerbsloser nämlich so krank, daß er als dauerhaft erwerbsgemindert gilt, sinkt das Volumen der ihm zugestandenen Barbeträge oder sonstiger Geldwerte auf 1600 Euro, wenn er unter 60 Jahre alt ist. Hat er das 60. Lebensjahr gerade vollendet und wird dann dauerhaft erwerbsgemindert, wird sein Schonvermögen auf 2600 Euro gekürzt. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt aufgrund des Alters eine Absenkung des Schonvermögens auf ebenfalls 2600 Euro.
Für die Wirtschaft nicht mehr zu gebrauchen
Im Vergleich zu einem arbeitsfähigen Hilfebedürftigen dürfen diese Menschen gleich 7000 Euro weniger an Vermögen behalten. Die Notwendigkeit, für schwere Zeiten etwas mehr als einen Notgroschen zur Verfügung haben, nimmt mit wachsendem Alter allerdings zu.
Der NPD-Abgeordnete, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, erklärte seinerzeit: „Wie kommt der Staat darauf, daß Ältere und Kranke weniger Geld brauchen? (…) Der wahre Grund dafür, daß sie auf diese Weise diskriminiert werden, liegt darin, daß sie für die Wirtschaft nicht mehr zu gebrauchen sind. Wer nicht arbeiten kann, der braucht auch kein Schonvermögen mehr, der kann gern restlos enteignet werden. Und das in einem politischen System, das sich pausenlos als Hüter der Menschenwürde aufspielt. (…) Es stellt auch eine Ungleichbehandlung dar, die durch nichts zu rechtfertigen ist, so daß man sich eigentlich fragt, warum es eigentlich einen Artikel 3 Grundgesetz gibt. (…) Und an eines sei erinnert: Das sind alles Wähler! Das sollten Sie vielleicht bedenken. Das dürfte auch das einzige sein, was Sie wirklich interessiert“.