Jedes dritte Kind lebt in Armut

Kinder unter 15 Jahren leben in Mecklenburg und Pommern besonders häufig in Haushalten, in denen die Elternteile Leistungen zur Sicherung des Grundeinkommens beziehen. Jeder dritte Kinderhaushalt gilt nach jüngsten Veröffentlichungen des statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommerns (MVP) als arm.

Lediglich in einem Bundesland – und zwar in Berlin – liegt der Durchschnitt verarmter Kinder mit 37,1 Prozent etwas höher als hierzulande.

Jeder Sechste muß Staatshilfe empfangen

Rund 282.000 und damit 16,8 Prozent der Einwohner wissen nicht, wie ihre blanke Existenz im nächsten Monat gesichert werden kann. Hinzu kommt, daß über 55.000 Landsleute regelmäßig zu ihrem Regellohn Hartz IV beantragen müssen, da ihr Gehalt schlichtweg zum Leben zu wenig ist.

Der Anteil der Hartz IV-Empfänger ist demnach in MVP hinter Berlin mit 21,7 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 19,8 Prozent im Bundesvergleich, der bei 9,8 Prozent liegt, am dritthöchsten.

Massenarmut in MVP

Alle Erhebungen beziehen sich hierbei auf Auswertungen aus dem Jahr 2007. Die Armutsgefährdungsquote liegt für Mecklenburg-Vorpommern für unter 18-Jährige bei 18,9 Prozent. Die Schwelle, künftig arm zu sein, liegt damit höher als der tatsächliche Wert, der die Situation vor zwei Jahren wiedergibt.

Die hiesige Kinderarmut spiegelt hierbei die aussichtslose Verdienstsituation ihrer Eltern wieder. Kinder sind auch gänzlich entgegen der Auffassung der statistischen Ämter keine „Wirtschaftskräfte“. Sobald ein Elternteil Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen erhält, fällt die gesamte Familie in die soziale Abwärtsspirale von Perspektivlosigkeit, Resignation und Hoffnungslosigkeit.

Kinderhaushalte als kleine Schicksalszellen endlich anerkennen!


Von nationalem Standpunkt her wäre es daher konsequent, wenn Familien - insbesondere Großfamilien - als Leistungsgemeinschaften gewertet werden. Ein erster Schritt zur Bekämpfung der Massenarmut wäre getan, wenn der Gesetzgeber die Regelungen für das Dienstverhältnis im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 611-630 BGB) dahingehend anpaßt, daß kollektive Arbeitsverträge für Familien erleichtert werden.

Es liegt an uns Deutschen, die vorherrschenden Mißstände als unweigerliche Folge des gegenwärtigen BRD-Systems zuerkennen. Der Staat sollte gegenüber seiner Kinder und seiner Jugend verpflichtet sein, ihnen eine lebenswerte und sichere Zukunft zu bieten. Da er es nicht tut – und auch nicht beabsichtigt - haben wir nicht nur das Recht, sondern vor allem auch die Pflicht, ein solches System radikal und kompromißlos abzulehnen und politisch zu bekämpfen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Dezember 2009