Soziale Gerechtigkeit und mehr Demokratie abgelehnt

Bericht von der zweiten Sitzung des Kreistages von Ostvorpommern

Am gestrigen Nachmittag fand in Anklam die zweite Sitzung des Kreistages von Ostvorpommern statt. Inhaltlich ging es vor allem um Kreditaufnahmen zur Umschuldung und Genehmigungen von außerplanmäßigen Ausgaben des Kreises. Als einzige Partei stellte die NPD-Fraktion darüber hinaus noch zwei weitere Anträge.

Praktiken der Sozialagentur


Vielen chronisch kranken Beziehern von Arbeitslosengeld II wird aufgrund einer neuen Empfehlung des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge der Mehrbedarf für notwendige Zusatzernährung gestrichen.

In der Praxis sieht das im Zuständigkeitsbereich der Sozialagentur dann meist so aus, daß eine solche Streichung ohne ein Wort der gesonderten Erläuterung geschieht. Die Betroffenen erhalten plötzlich weniger Geld und müssen mühsam die Berechnungsbögen durchgehen, um den Grund für die Leistungskürzung zu finden. Über die Hintergründe der Neuerung werden sie gar nicht informiert. Auch daß der erwähnte Verein vor einer schematischen Vorgehensweise warnte, wurde verschwiegen. Diese zurückhaltende Informationspolitik erschwert natürlich jede rechtliche Gegenwehr, was vielleicht auch beabsichtigt ist.

Die NPD-Fraktion beantragte darum, daß in den Leistungsbescheiden auf eine Streichung des Mehrbedarfes für Zusatzernährung gesondert hinzuweisen ist. Laut Aussagen der Landrätin würde es solche Fälle aber im Zuständigkeitsbereich der Sozialagentur nicht geben. Die Realität zeigt, daß es anders ist. So konnte der Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Michael Andrejewski von mehrere Fällen in der Vergangenheit bei den Hartz-IV-Beratungen berichten, bei denen eben dieser Hinweis fehlte.

Der Antrag wurde trotzdem bei 5 Enthaltungen und den Ja-Stimen der NPD-Fraktion abgelehnt. Die Abgeordneten, welche sich enthielten, schienen zu wissen, daß bei der Sozialagentur eben nicht alles in Ordnung ist.

Änderung der Geschäftsordnung


In einem zweiten Antrag beantragte die nationale Opposition eine Änderung der Geschäftsordnung. So sollte ein Paragraph dahingehend geändert werden, daß es nicht mehr möglich ist, einen Antrag gegen den Willen der Antragsteller durch einfache Mehrheit von der Tagesordnung abzusetzen. Dies ist in der Vergangenheit bereits mehrfach – nicht nur bei der NPD – geschehen. Vorbild war dabei ein entsprechende Regelung in der Gemeindevertretung der Kaiserbäder.

Michael Andrejewski begründete den Antrag damit, das eine solche Praxis undemokratisch sei und die Arbeit der Opposition stark behindern würde. Das sahen die Altparteien anders und lehnten bei zwei Enthaltungen den Antrag ab, womit sie offenbarten was sie von der oft und viel zitierten Demokratie wirklich halten. Die demokratisch vorbildliche Regelung der Kaiserbäder ist den etablierten Parteibonzen offensichtlich so verdächtig, daß sie diese einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht unterziehen wollen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 30. September 2009