Jüdische Rückübertragungsansprüche auf Usedom teuer abgegolten

Die Zukunft der Heringsdorfer Jugendherberge, die sich mit Rückübertragungsansprüchen der JCC, einen Dachverband weltweit operierender jüdischer Organisationen, ausgesetzt sah, ist nunmehr gesichert. Nachdem diese bereits Ende des letzten Jahres die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf auf der Insel Usedom aufforderte, ein Herbergshaus mitsamt 5440 Quadtratmetern Grund und Boden an die JCC „zurück zu übertragen“, wurden eiligst außergerichtliche Verhandlungsgespräche zwischen beiden Parteien anberaumt.

Das Grundstück hatte sich bis 1934 im Besitz einer jüdischen Bankiersfamilie befunden und hätte ohne „gütlicher Einigung“ zwangsverkauft werden müssen. Mit Hilfe des Gemeinde-Geldsäckels verzichtet nun die JCC nunmehr auf weitere Ansprüche. Es handelt sich dabei um eine stolze Summe in Höhe von 380.000 Euro.

380.000 Euro aus der Gemeindekasse vorschnell verausgabt

Der Bürgermeister, Klaus Kottwittenborg, signalisierte schon im Vorfeld Rückgratlosigkeit und wartete das Ergebnis eines Verkehrsgutachtens von der JCC ab. Sicherlich dürfte dem Bürgermeister bekannt gewesen sein, daß die JCC regelrecht wie ein Heuschrecken-Unternehmen auf Expansionskurs Forderungsansprüche häufig vorschnell, maßlos und meistens ohne genaue rechtliche Grundlage anmeldet. Nicht umsonst betonte ein JCC- Vertreter, der bei den Einigungsgesprächen mit dem Gemeindevorsteher und dem Bürgermeister am „Rundem Tisch“ saß, daß die jüdische Organisation ein reines „Non-Profi-Unternehmen“ sei.

Eine Prüfung der genaueren Umstände des Zwangsverkaufes wären daher unumgänglich und im Interesse des Jugendherberge sowie der Grundsteuerzahler Heringsdorfs gewesen.

Nationaler Kommunalvertreter stellt unbequeme Fragen

Der Heringsdorfer NPD-Gemeindevertreter Enrico Hamisch konfrontierte in Form einer Anfrage den Bürgermeister mit der berechtigten Kritik, daß die Zahlung der gewaltigen Summe vorschnell und vielleicht unnötig war.

Klaus Kottwittenborg wird nun beantworten müssen, ob überhaupt eine rechtliche Prüfung der JCC-Forderung vorgenommen wurde bzw. welche Rechtsvertretung in diesem Fall die Rechtsvertretung der Gemeinde war? Gingen die Forderungen auf einen Pauschalantrag zurück, den die JCC kurz nach der Teilwiedervereinigung für die gesamten neuen Bundesländer gestellt hatte? Wie wieviele Anträge auf Rückübertragung der Eigentumsrechte sind von der JCC an die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf darüber hinaus gestellt worden und wieviele Anträge sind noch offen oder wurden bereits stattgegeben?

Eine einvernehmliche Gesprächsbasis haben die JCC-Vertreter mit dem Heringsdorfer Bürgermeister und dem Gemeindevorsteher (dessen Tochter – nebenbei - ein soziales Jahr in einem Altenheim in Israel absolviert) ja bereits praktiziert. Diese traute Verbundenheit doch in ihrer Gemütlichkeit zu belassen, wird künftig durch die kritischen Fragen der örtlichen NPD-Fraktion äußerst schwierig werden…
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 18. September 2009