Schnüfflerstaat führte im Nordosten „Pilotversuch“ durch

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Anklam wurde auf der BAB 11 und auf regionalen Landstraßen zwischen dem 15.12. 2008 und dem 15.06. 2009 ein sogenannter „Pilotversuch“ ohne Wissen der Anwohner durchgeführt, welches zweifellos Erinnerungen an einen Staat weckt, den viele Deutsche seit 1989 doch überwunden geglaubt hatten. Daß die „Horch und Guck“- Apparate des BRD-Staates die der DDR an Perfidie und Akribie in vielerlei Hinsicht noch übertreffen, verwundert nur noch naive Zeitgenossen.

In den benannten Zeitraum wurden in 49 Einsätzen insgesamt 73.000 Fahrzeuge automatisch erfaßt und über ein Zentralregister auf kriminelle Eintragungen der Fahrzeughalter überprüft. Der Kfz-Kennzeichenabgleich wird in der Praxis sekundenschnell mittels eines automatischen Abfotografierens durchgeführt. Drei der sogenannten „PoliScan Surveillance“ wurden hierbei von den Behörden eingesetzt. Der ganze Ablauf wird im Fachjargon als „automatisiertes Kfz-Kennzeichenlesesystem“ - kurz AKLS – bezeichnet.

Es handelt sich dabei um ein Verfahren, welches bereits zum G8-Gipfel 2007 erprobt worden ist. Von einer offiziell als „Pilotversuch“ titulierten Maßnahme kann deshalb keineswegs die Rede sein. Genau diesen Ausdruck verwendet jedoch die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der nationalen Opposition in Schwerin, einige Wochen bevor die zigtausendfache Kennzeichenerfassung publik gemacht worden ist.

NPD-Landtagsfraktion auf richtiger Fährte

Bereits einen Monat nach Beendigung der Einsätze des AKLS, jedoch vor Bekanntwerden des Skandals in der Tagespresse stellte die NPD-Landtagsfraktion der Landesregierung ein paar unangenehme Fragen. Mit einer Kleinen Anfrage, Drucksache 5/2669, bewiesen die Nationalen einmal mehr einen „guten Riecher“.

So zeigen sich nunmehr die Beteuerungen der Landesregierung in einem ganz anderen Licht, nachdem die Kennzeichenkontrollen öffentlich gemacht wurden. Auf die Frage hin, ob das AKLS im landesrechtlichen Rahmen statt zur „Gefahrenabwehr“ auch zur Strafverfolgung genutzt wurde, war der Landesregierung natürlich wieder einmal nichts bekannt. Tatsächlich wurden Personen geschnappt, denen Diebstahl, Versicherungsbetrug usw. vorgeworfen worden ist.

Trotzalledem dürfte der Sinn des in Pommern durchgeführten „Pilotversuchs“ angesichts der Masse an überprüften Kennzeichen gegenüber den tatsächlichen „Treffern“ - nämlich 17 Fälle in 6 Monaten bei 73.000 Fahrzeugen - mehr als bezweifelt werden.

Verfassungsrechtlich bedenklich – aber nicht strikt untersagt

Den anlaßfreien und lageunabhängigen Einsatz von AKLS im Straßenverkehr ist durch § 43a im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) erlaubt. Fraglich bleibt, ob tatsächlich die Daten, wer wann unterwegs gewesen war, aus Nichtigkeit gelöscht wurden. Das Vertrauen im Volk dürfte gegenüber einem Staat jedenfalls gering sein, der Einschüchterungsversuche, Dauerobservationen, Bundestrojaner, biometrischen Reisepass und Telekommunikationsüberwachung als probate Mittel zu seiner „Verteidigung“ für legitim hält und schleichend legalisiert.

Das Bundesverfassungsgericht zumindest hat in einem Urteil vom März 2008 hege Bedenken gegen die Verwendung des AKLS geäußert und dessen Einsatz stark reglementiert. Laut Kritik des Automobilklubs ADAC wird die Schelte aus Karlsruhe an der Ostseeküste beflissentlich ignoriert. Dies wird aber dem verantwortlichen Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) wenig Grund zum Anlaß sein, von künftigen „Pilotversuchen“ abzusehen, auch wenn er selbst nur noch mit tönernen Füßen auf dem Boden seiner geliebten BRD-Verfassungsmäßigkeit steht….

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 20. August 2009