Rennicke geht gegen Bundespräsidentenwahl vor

Bundespräsidentschaftskandidat Frank Rennicke erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Wahl des Bundespräsidenten



Mit Schreiben vom heutigen Tage hat der NPD-Bundespräsidentschaftskandidat Frank Rennicke beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung am 23.05.2009 eingelegt. Nach Ansicht Rennickes haben sich im Rahmen der Bundespräsidentenwahl mehrere Verstöße gegen tragende Wahlrechtsgrundsätze ereignet, die ihn in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzen.

Rennicke rügt insbesondere das diskriminierende Verhalten des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, der Rennickes Kandidatenportrait eigenmächtig von der Weltnetzseite des Bundestages entfernt und durch einen drastisch gekürzten Text ersetzt hatte. Darüber hinaus habe der Bundestagspräsident verhindert, daß sich Rennicke im Plenum der Bundesversammlung persönlich vorstellen und die Beweggründe für seine Kandidatur darlegen konnte. Einen entsprechenden Antrag der nationalen Abgeordneten in der Bundesversammlung ließ Lammert erst gar nicht zur Abstimmung zu. Ein weiterer Antrag der nationalen Volksvertreter wurde von der Bundesversammlung abgelehnt, ohne daß den Antragssteller Apfel, Dr. Müller, Pastörs und Hesselbarth Gelegenheit für eine mündliche Begründung gegeben worden war.

Der Bundestagspräsident habe auf diese Weise bewußt verhindert, daß die Mitglieder der Bundesversammlung über die dem Kandidaten Rennicke widerfahrenen Diskriminierungen informiert wurden und diesen Umstand in ihre Wahlentscheidung einbeziehen konnten.

Hauptangriffspunkt von Renickes Verfassungsbeschwerde ist jedoch die fehlerhafte Zusammensetzung der Bundesversammlung. So seien etliche Abgeordnete von ihren Landesparlamenten nicht ordnungsgemäß gewählt worden, weil das in den entsprechenden Bundesländern praktizierte Verfahren der Wahl einer Einheitsliste verfassungswidrig sei.

Diese Rechtsauffassung wird von führenden Staatsrechtlern wie Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin sowie von Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geteilt. In der Spiegel-Ausgabe Nr. 23 vom 30.05.2009 sowie in einem Interview gegenüber Spiegel-Online mit dem Titel „Die Wahl-Praxis ist rechtswidrig“ hatten die beiden Verfassungsrechtler die gegenwärtige Wahlpraxis als offensichtlich rechtswidrig eingestuft und eine baldige Reform angemahnt. Sie kommen zu dem Ergebnis, daß die Wahl des Bundespräsidenten vom 23.05.2009 wegen „evidenten Gesetzesverstoßes“ potentiell angreifbar sei.

Zu der von ihm eingeleiteten Verfassungsbeschwerde erklärte der NPD-Bundespräsidentschaftskandidat Frank Rennicke heute während seiner Wahlkamptour in Sachsen:

„Daß in diesem Land Wahlbewerber nationaler Parteien systematisch diskriminiert und behindert werden, ist im angeblich freiesten Staat, den es auf deutschem Boden je gegeben hat, leider traurige Normalität. Vollends unerträglich ist es jedoch, wenn sich die selbsternannten Scheindemokraten von CDU bis Linkspartei selbst bei der Wahl des Staatsoberhaupts nicht dafür zu schade sind, mißliebigen Kandidaten ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte durch absichtlichen Rechtsbruch vorzuenthalten. Ein solches Verhalten ist eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig und beschädigt nicht zuletzt auch das Amt des Bundespräsidenten. Wenigstens bei dessen Wahl sollte es ausnahmsweise einmal mit rechten Dingen zugehen.

Ich habe mich daher entschlossen, die Wahl des Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Da Horst Köhler die Wahl mit nur hauchdünner Mehrheit gewonnen hat, kann sich jeder Wahlfehler potentiell auf das Ergebnis ausgewirkt haben. Ich bin fest davon überzeugt, daß sich das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung anschließen und eine Neuwahl des Bundespräsidenten anordnen wird.“
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. August 2009