Einspruch gegen Schweriner Oberbürgermeisterwahl

Am heutigen Tag hat der Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Marx, Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin eingelegt.

Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NPD, war Marx die Teilnahme an der Wahl verweigert worden. Zudem verweigerte der 51jährige das geforderte Gesundheitszeugnis, weil dieses gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung verstößt sowie einen Eingriff in seine persönliche Integrität bedeute.

"Bei richtiger Auslegung des Demokratieprinzips ist somit sowohl die Erbringung eines Gesundheitszeugnisses als auch der Verweis auf das Beamtengesetz für die Ablehnung eines Bewerbers zu einer demokratischen Wahl durch das Volk unzulässig. Die NPD ist im Landtag vertreten und das Wahlvolk von Schwerin hatte den Amtsinhaber auf dem Wege des Volksentscheides aus dem Amt gewählt", so Peter Marx in seinem Einspruch.

Folgerichtig fordert Peter Marx die Wahl für ungültig zu erklären und zu wiederholen.

Mit Peter Marx haben alle abgelehnten Bewerber der NPD zu Landrats- bzw. Oberbürgermeisterwahlen in Mecklenburg-Vorpommern Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung eingelegt. Michael Andrejewski und Stefan Köster hatten bereits Klage bei den Verwaltungsgerichten in Greifswald und Schwerin eingereicht.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 10. Oktober 2008