Raiffeisenbank Lauenburg muß NPD-Konto weiterführen

Vor dem Landgericht in Lübeck wurde am heutigen Montag die Klage des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen die Raiffeisenbank Lauenburg verhandelt. Hintergrund des Verfahrens war die Kontokündigung des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg durch die Raiffeisenbank zum 14.12.2007. Ergebnis: Das Konto muß bis zum 30.09.2010 fortgeführt werden.

Allein die Vorgehensweise der Raiffeisenbank ist skandalös und eines Rechtsstaates unwürdig. Am 08.10.2007 "informierte" das "Politik"-Magazin "report" über zahlreiche Kontoverbindungen von NPD-Verbänden und forderte zugleich - zumindest indirekt - die entsprechenden Banken auf, die NPD-Konten zu kündigen. Offenbar durch diese Sendung und einem internen Schreiben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ermuntert, erklärte die Raiffeisenbank am 18.10.2007 in der regionalen Ausgabe der Schweriner Volkszeitung sinngemäß, daß sie die NPD endlich loswerden könne. Am 29.10.2007 erfolgte dann die Kündigung des seit 1998 bestehenden Kontos.

Richter Laske sah in der Kündigung des Kontos einen Eingriff in das Parteienprivileg nach Artikel 21 Grundgesetz. Obwohl die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgte, sei eine gezielte Aktion erkennbar. Auch der Empfehlung vom Rechtsanwalt der Raiffeisenbank, die NPD könne sich auch im Ausland ein Konto beschaffen, erteilte der Richter eine klare Absage. Deutlich wiederholte er seine Kritik an dem Eingriff in das Parteienprivileg durch die Raiffeisenbank. Zudem hielt er es für einen Parteiverband für nicht zumutbar, die Kontoführung über drei Instanzen einzuklagen.

Bereits zu Beginn des heutigen Prozeßtages machte der von der NPD beauftragte Rechtsanwalt Michael Andrejewski den Vorschlag, das Konto solange weiterzuführen, bis ein entsprechendes Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin rechtlich erzwungen wird. Diesem Angebot folgte der Richter letztlich mit seinem Urteil.

"Das heutige Urteil des Landgerichts Lübeck ermöglicht unserem Kreisverband Westmecklenburg bis zum 30.09.2010 die Geschäftsfähigkeit. Bis zu diesem Termin sollte es auch möglich sein, die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin dazu zu bewegen, geltende Rechtsprechungen zu beachten und umzusetzen. Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden!" stellte der NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster heute zu dem Urteil fest.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 17. März 2008