Polizei geht gegen Kinderzeltlager vor

Mit Methoden die der Stasi nicht nachstehen gegen die Heimattreue Deutsche Jugend

Das Weinen eines 8jährigen Mädchens durchdringt die Nacht. Es liegt in einem der weißen Zelte, welche die Heimattreue Deutsche Jugend auf einem Privatgelände in Groß Sprenz aufgeschlagen hat. Das Lieblingskuscheltier der Kleinen wurde am Abend Opfer von Polizeigewalt. Aufgerissen ließen die Polizisten es ihr zurück. "Es hätte ja ein Versteck sein können"

In dem anschließenden Polizeibericht, liest man von derartigen Geschehnissen nichts, jedoch sollen andere Informationen Aufschluß geben. Angeblich hatte ein Anwohner die Polizei in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass die Heimattreue Deutsche Jugend ein Zeltlager in der Gemeinde aufgeschlagen hatte, - auf einem Privatgrundstück. Auf Antrag der Polizeidirektion wurde nun ein Durchsuchungsbeschluß für das Lager erlassen. Einfach so?! Eine inhaltliche Begründung gibt es von der Polizei nicht. "Die durch Ermittlungen festgestellten Gesamtumstände deuteten daraufhin, dass durch die Betreuer im Zeltlager gezielt rechtextremistisches Gedankengut verbreitet wird." Selbst wenn diese "Gesamtumstände" vorgelegen haben, stellt dies keine Straftat dar und schon gar keine Grundlage für einen Durchsuchungsbeschluß. Gegen diesen wird nun mit juristischen Mitteln vorgegangen, und die Polizei wird sich abermals über die Grundrechte belehren lassen müssen.

Die Polizisten vermittelten zu Beginn der Durchsuchung den Eindruck als hätten sie am liebsten gleich alle Zelte niedergerissen und durchwühlt. Doch es sollte anders kommen, neben kiloweise Süßigkeiten, die die Kinder in das Lager geschmuggelt hatten, förderten die Ermittler eine Tüte mit Ostseesand, das Salz aus dem Küchenzelt, private Unterlagen und ein Geschirrhandtuch zu Tage. Letzte waren zwar teilweise mit Hakenkreuzen versehen, da diese aber nicht öffentlich zur Schau gestellt wurden, und sich unter den persönlichen Gegenständen der Lagerteilnehmer befanden, liegt auch hier keine Straftat vor - unabhängig ob die Polizei nun ein "Ermittlungsverfahren" eingeleitet hat oder nicht. Es handelt sich um eine reine propagandistische Luftnummer, wenn die Polizei verlauten läßt: "In Auswertung der Durchsuchungsergebnisse sowie der hierzu eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Zeltlager um einen jugendgefährdenden Ort handelt."

Birger Lüssow, Kreisvorsitzender von Mecklenburg-Mitte und Landtagsabgeordneter machte sich am Freitag Nachmittag umgehend ein eigenes Bild von den Geschehnissen vor Ort und half beim Abbau des Lagers. Er fasste seine Eindrücke wie folgt zusammen:

"Es ist eine bodenlose Frechheit wie offenkundig hier im Auftrag der Politik gegen die Heimattreue Deutsche Jugend unter dem Deckmantel von Recht und Ordnung vorgegangen wird. Mit der Androhung die Kinder in Heime zu stecken, wenn Sie nicht innerhalb von drei Stunden von Ihren Eltern, die teilweise aus Bayern kommen, abgeholt werden, verlassen diejenigen den Boden der freiheitlich demokratischen Gundordnung, die ihn angeblich schützen. Meine Soldidarität und die meiner Parteikameraden im Land gehört der HDJ, welche sich derzeit Methoden ausgesetzt sieht, die den Berichten in einer Stasi-Ausstellung um nichts nachstehen."

Was die Auflösung des Zeltlagers innerhalb von drei Stunden betrifft, so muß sich das Jugendamt die Frage gefallen lassen, was dies mit "Verhältnismäßigkeit unter Beachtung des Kindeswohls" zu tun haben soll. Gepanzerte Polizeikräfte, die fragen ob noch Helme aufgesetzt werden müssen, eine Hundestaffel und filmende Verfassungsschützer gehen gegen Kinder vor – zum Wohle der Kinder?

Die Zukunft wird zeigen, dass eine illegale Durchsuchung, eine rechtswidrige Anordnung und ein unhaltbares Vorgehen der Polizei nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen, sondern eine linke politische Kaste bedienen sollten. Diejenigen, die nun wieder in ein Verbotsgeschrei gegen die HDJ mit einstimmen, beweisen damit nur ihren eingeschränkten Horizont und ihre innere undemokratische Haltung.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 11. August 2008