OSPA muß NPD-Kreisverbandskonto weiterführen

Auf 13 Uhr war die Urteilsverkündung am Rostocker Landgericht terminiert. Doch mit dem heutigen Urteil hat sicher keiner der Beteiligten gerechnet. Ein Sinneswandel muß sich am Landgericht vollzogen haben.

Die Richter schlossen sich der Argumentation des Oberlandesgericht aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an und legten noch einen drauf. Zwar sähen sie es als erwiesen an, daß ein streitgegenständliches Flugblatt noch nach der Aufforderung durch die OSPA das Wort "Spendenkonto" nicht mehr zu verwenden, im Internet verbreitet worden sei, jedoch reiche dies nicht als Begründung aus das Konto des NPD Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte nicht mehr weiterzuführen. Zumal das Flugblatt unmittelbar nach der ersten Verhandlung selbst im Internet nicht mehr aufzufinden war.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die Ostseessparkasse in Berufung geht oder einfach nur ihre "Bunt statt Braun"-Fahnen auf Halbmast senkt.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 13. Juli 2007