Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Methling eingestellt
Anfang September berichtete die Ostseezeitung, daß Umweltminister Methling auf einer PDS-Veranstaltung indirekt zum Abreißen von NPD-Plakaten aufforderte. Daraufhin stellte der NPD-Landesverband Strafanzeige u.a. wegen des Aufrufens zu Straftaten gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft Rostock teilte zwischenzeitlich mit, daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Anhaltspunkte für eine Straftat seien nicht gegeben. Insbesondere lasse sich nicht annehmen, daß der Umweltminister in dem verfahrensgegenständlichen Artikel im Lokalteil der Ostseezeitung vom 11. September 2006 zutreffend zitiert worden sei.
Unmittelbare Zeugen der Veranstaltung am Rosengarten in Rostock seien nicht festgestellt worden. Der Artikel selbst sei offenbar von einem freien Mitarbeiter der Ostseezeitung verfaßt worden, dessen Name der verantwortliche Redakteur der Ostseezeitung in Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechtes nicht angeben hat.
Sowohl der Umweltminister als auch der Landesvorstand der PDS haben inzwischen Erklärungen abgegeben und haben ausdrücklich eine Gegendarstellung gegenüber der Ostseezeitung beansprucht. Methling hätte bei der Veranstaltung in Rostock lediglich von einem vorherigen Ereignis erzählt, und er hätte sich gewünscht dort hätte man die Plakate der NPD dort nicht zugelassen.
Wir halten fest: Keine Zeugen, Ostseezeitung beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht, Methling erklärt er sei falsch zitiert worden und das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
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Erstellt am Samstag, 28. Oktober 2006