Erfolglose Durchsuchung im Patriotentreff

Rechtswidrige Razzia in Waren

Am 12. Oktober kam es zu einer polizeilichen Durchsuchung von Zutt’s Patriotentreff einem nationalen Ladengeschäft in Waren. Der Vorwurf lautete Volksverhetzung. Beamte des Neubrandenburger Staatsschutzes seien „Hinweisen aus der Bevölkerung“ nachgegangen. Wie der Nordkurier berichtete sollen Urlauberinnen, im Sommer Jugendliche mit volksverhetzenden T-Shirts fotografiert haben, anschließend hätten sie die Polizei informiert.

Zum Zeitpunkt der Durchsuchung hätten die Ermittlungen nach dem T-Shirt-Händler schon zwei Monate angedauert. Wahrscheinlich konnte kein konkreter Täter ausgemacht werden, so daß einfach davon ausgegangen wurde, die T-Hemden müßten aus dem Laden in Waren gekommen sein. Das Gebäude wurde gründlichst durchsucht, sogar ein Tresor wurde aufgebrochen. Nachdem keine Beweise für die zur Last gelegte Tat gefunden wurden, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft, daß die Auswertung noch andauern würde. Aber es sei allemal Zeit gewesen, daß sich die Behörde einen Überblick über den Laden verschafft hätte. Später korrigiert sich die Staatsanwaltschaft, nachdem Sie durch den Rechtsvertreter der Zutt’s aufgefordert wurde, dahingehend, daß keinerlei Gegenstände beschlagnahmt wurden. Selbstverständlich würde weiter ermittelt werden.

Doris Zutt, die Inhaberin des Ladens, äußerte sich zu der Durchsuchung wie folgt:

„Ich betrachte die Durchsuchungsbegründung mehr als fadenscheinig, der Verfassungsschutz weiß doch genau, welche Artikel im Laden verkauft werden, geht er doch zum Schnüffeln ein und aus. Ich betrachte die Durchsuchung und die darauf einsetzenden Pressemeldungen als einen Akt, der dazu dienen sollte den Wahlerfolg der NPD in Mecklenburg-Vorpommern zu negieren, indem man uns als Kriminelle darstellt. Mein Sohn ist seit dem Sommer Abgeordneter im Kreistag von Waren und sollte dadurch eindeutig kriminalisiert werden. Ich wurde noch nie straffällig und sehe auch den weiteren Ermittlungen gelassen entgegen.“

Doris Zutt teilte weiterhin mit, daß ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen festzustellen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 25. Oktober 2006