Wahleinspruch wegen "AWO-SPD-Gekungel"

Die Richtigkeit der Kommunalwahl in Neubrandenburg muß nun durch den Gemeindewahlleiter überprüft werden. Grund ist der Einspruch eines Bürgers, der durch die Wahlkampfhilfe der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die SPD (wir berichteten hier) die Chancengleichheit nicht gewahrt sieht.

Die AWO hatte zur Kommunalwahl Werbung für zwei SPD-Kandidaten, Rüdiger Bretschneider und Tom Pissarek, gemacht. Das Pikante daran: Rüdiger Bretschneider – Ehemann der stets moralisierenden Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider – ist Vorstandsmitglied der Neubranderburger AWO. Pissarek sogar ihr Vorsitzender. Beide sind am 07. Juni bei der Wahl auch in Stadtvertretung eingezogen.

Die Gemeindewahlleitung wird nun den Einspruch prüfen und der neu gewählten Stadtvertretung bei ihrer konstituierenden Sitzung am 16. Juli vorlegen. Diese hat dann zu entscheiden, ob sie die Wahl für gültig erkläre oder erst einen Wahlprüfungsausschuss einsetze. Diese würde die Vorgänge dann genauer untersuchen müssen.

Schon jetzt kann man davon ausgehen, daß die Wahl nicht wiederholt werden muß. Selbst die vermeintlichen "Konkurrenten" von Linke und CDU sind dieser Ansicht und werden mit Sicherheit auch entsprechend abstimmen. Eine Krähe hakt der anderen eben kein Auge aus!
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 23. Juni 2009